{"id":8216,"date":"2021-11-22T18:32:59","date_gmt":"2021-11-22T17:32:59","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=8216"},"modified":"2021-11-22T18:32:59","modified_gmt":"2021-11-22T17:32:59","slug":"drei-auf-zehn-neue-vereinbarung-sichert-frauenhaus-ab","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=8216","title":{"rendered":"Drei auf zehn: Neue Vereinbarung sichert Frauenhaus ab"},"content":{"rendered":"<p>Eine neue Vereinbarung sichert Unterst\u00fctzung f\u00fcr das Frauenhaus. Marburg-Biedenkopf erh\u00e4lt als erster hessischer Landkreis Geld aus dem Bundesprogramm zum Ausbau der Schutzm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Frauen und Kinder. <!--more--><br \/>\nDer Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Verein &#8222;Frauen helfen Frauen&#8220; haben eine neue Vereinbarung zur Unterst\u00fctzung des Frauenhauses abgeschlossen. Sie bietet weitere Schutzm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Frauen und Kinder. Als erster hessischer Landkreis erh\u00e4lt Marburg-Biedenkopf Gelder aus dem Bundesprogramm &#8222;Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen&#8220;.<br \/>\nJede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von k\u00f6rperlicher und sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau erf\u00e4hrt mindestens einmal in ihrem Leben physische oder sexualisierte Gewalt durch ihren aktuellen oder ehemaligen Partner. H\u00e4usliche Gewalt tritt verst\u00e4rkt im Kontext von Trennungen oder Trennungsabsichten auf.<br \/>\nViele Frauen sind zum eigenen und zum Schutz ihrer Kinder darauf angewiesen, schnell und unb\u00fcrokratisch einen Platz in einer Schutzeinrichtung wie etwa in einem Frauenhaus zu bekommen. Doch seit vielen Jahren gibt es einen Mangel an Pl\u00e4tzen in Frauenh\u00e4usern f\u00fcr gef\u00e4hrdete Frauen und Kinder, die Schutz vor Gewalt suchen.<br \/>\nSowohl die EU-Charta der Gleichstellung auf lokaler Ebene als auch die Istanbul-Konvention verlangen den besonderen Schutz und die Unterst\u00fctzung f\u00fcr Frauen, die von Gewalt betroffen sind. EU-Programme sowie nationale F\u00f6rderpl\u00e4ne fordern sichere, schnelle, unb\u00fcrokratische und bedarfsgerechte Hilfen. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Bundesinvestitionsprogramm &#8222;Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen&#8220; entwickelt.<br \/>\nMit diesem Programm sollen Hilfe und Unterst\u00fctzung f\u00fcr gewaltbetroffene Frauen gest\u00e4rkt werden. Bis 2023 stehen bundesweit 120 Millionen Euro zur Verf\u00fcgung, um bauliche Ma\u00dfnahmen in Frauenh\u00e4usern und Fachberatungsstellen zu f\u00f6rdern und um geeignete Hilfseinrichtungen auszubauen und weiterzuentwickeln.<br \/>\n&#8222;Leider werden nur bauliche Ma\u00dfnahmen aus diesem Programm gef\u00f6rdert&#8220;, klagte der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. &#8222;Die Finanzierungsregelungen f\u00fcr die notwendige psychosoziale Betreuung und Unterst\u00fctzung kommen nicht schnell genug bei den Tr\u00e4gern der Schutzeinrichtungen an. Hier fehlen noch die Ausf\u00fchrungsgesetze und die finanziellen Mittel, die nur \u00fcber Bund und Land an die Landkreise weitergegeben werden k\u00f6nnen.&#8220;<br \/>\nDennoch konnte der Landkreis einen Erfolg verbuchen, berichtete Zachow. &#8222;Umso dankbarer bin ich, dass wir als erster Landkreis in Hessen zus\u00e4tzliche Pl\u00e4tze gemeinsam mit dem Verein Frauen helfen Frauen und der Stadt Marburg \u00fcber das Modell Second-Stage-Wohnungen schaffen. Auch k\u00f6nnen wir die Finanzierung langfristig auf sichere Beine stellen.&#8220;<br \/>\n&#8222;Second-Stage-Wohnungen&#8220; sind teilbetreute und individuelle \u00dcbergangswohnungen f\u00fcr Frauen, die das Frauenhaus verlassen haben. &#8222;Durch die Bereitstellung von Second-Stage-Wohnungen sollen zwei Ziele erreicht werden&#8220;, erkl\u00e4rte Claudia Bergelt aus dem Vorstand des Vereins &#8222;Frauen helfen Frauen&#8220;: &#8222;Einerseits soll die Verweildauer im Frauenhaus verk\u00fcrzt und anderseits der \u00dcbergang in ein eigenst\u00e4ndiges und gewaltfreies Leben sicher eingeleitet werden.&#8220;<br \/>\nDer Auszug aus dem gesch\u00fctzten Frauenhaus ist oft der schwierigste Schritt f\u00fcr gewaltbetroffene Frauen. Fehlende Perspektiven und Probleme bei der Wohnungssuche k\u00f6nnen zu einer R\u00fcckkehr in alte oder neue Gewaltbeziehungen f\u00fchren.<br \/>\nUngef\u00e4hr 40 Prozent der Frauen, die in den Frauenh\u00e4usern in Marburg-Biedenkopf untergekommen sind, kommen aus Orten au\u00dferhalb des Landkreises. &#8222;Das zeigt, dass die Pl\u00e4tze in Hessen noch nicht ausreichen. Hier sind weitere gemeinsame Schritte zum Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern notwendig.<br \/>\n&#8222;Durch den regelm\u00e4\u00dfigen und vertrauensvollen Austausch zwischen den Vertreterinnen des Vereins und den Zust\u00e4ndigen im Landkreis war es m\u00f6glich, schnell die notwendigen Ma\u00dfnahmen auf gesicherte finanzielle Beine zu stellen&#8220; berichtete Uwe P\u00f6ppler vom Fachbereich f\u00fcr Familie, Jugend und Soziales des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Zachow machte abschlie\u00dfend deutlich, dass noch weitere Schritte zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern im Landkreis notwendig seien.<br \/>\n&#8222;Gemeinsam mit der Universit\u00e4tsstadt Marburg, den Verantwortlichen in den Fachbereichen und den Tr\u00e4gern vor Ort haben wir schon viel Gutes erreicht&#8220;, freute er sich. &#8222;Bund und Land m\u00fcssen aber ihre gesetzliche Verantwortung aus der Istanbul-Konvention noch st\u00e4rker wahrnehmen und die Landkreise mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten.&#8220;<\/p>\n<p>* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine neue Vereinbarung sichert Unterst\u00fctzung f\u00fcr das Frauenhaus. 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