{"id":8122,"date":"2021-11-11T16:21:51","date_gmt":"2021-11-11T15:21:51","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=8122"},"modified":"2021-11-11T16:21:51","modified_gmt":"2021-11-11T15:21:51","slug":"private-erfassung-naechste-volkszaehlung-im-mai-2022","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=8122","title":{"rendered":"Private Erfassung: N\u00e4chste Volksz\u00e4hlung im Mai 2022"},"content":{"rendered":"<p>Eine bundesweite Volksz\u00e4hlung soll 2022 stattfinden. Stadt und Landkreis befragen ihre B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger f\u00fcr den Zensus 2022. <!--more--><br \/>\nWie viele Menschen leben im Landkreis Marburg-Biedenkopf? Gibt es gen\u00fcgend Wohnraum f\u00fcr alle? Brauchen wir mehr Kinderg\u00e4rten, Schulen oder Altenheime?<br \/>\nUm diese und andere Fragen zu beantworten, findet im Jahr 2022 wieder der &#8222;Zensus&#8220; statt. Dabei handelt es sich um eine bundesweite Volksz\u00e4hlung.<br \/>\nZum Stichtag 15. Mai 2022 findet in Deutschland der n\u00e4chste Zensus statt. Wie in allen St\u00e4dten und Gemeinden Deutschlands wird dabei auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Universit\u00e4tsstadt Marburg ermittelt, wie viele Menschen hier leben, wie sie wohnen und arbeiten.<br \/>\nBeim Zensus geht es nicht darum, etwas \u00fcber die individuellen Lebensverh\u00e4ltnisse der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet die Statistik dahinter, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden und gerade nicht der Einzelfall im Fokus liegt. Dabei werten die Statistikerinnen und Statistiker die Daten ausschlie\u00dflich anonymisiert aus.<br \/>\nZiel und Zweck des Zensus ist, eine verl\u00e4ssliche Datenbasis f\u00fcr weitere Planungen zu erhalten. Voraussichtlich Ende 2023 liegen die Ergebnisse des Zensus vor.<br \/>\nF\u00fcr die Vorbereitung und Durchf\u00fchrung des Zensus 2022 in der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf ist eine Erhebungsstelle f\u00fcr alle Kommunen des Landkreises au\u00dfer der Stadt Marburg eingerichtet worden. Die Stadt Marburg verf\u00fcgt aufgrund ihrer Gr\u00f6\u00dfe \u00fcber eine gesonderte Erhebungsstelle. Die Erhebungsstelle k\u00fcmmert sich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination von Interviewerinnen und Interviewern.<br \/>\nDiese Menschen sind die sogenannten &#8222;Erhebungsbeauftragten&#8220;. Die Erhebungsstelle stellt die Qualit\u00e4t der Erhebungen und die Einhaltung des Datenschutzes fortlaufend sicher, beteuert der Landkreis.<br \/>\nViele Entscheidungen in Bund, L\u00e4ndern und Gemeinden beruhen auf Bev\u00f6lkerungs- und Wohnungszahlen. Um verl\u00e4ssliche Basisdaten f\u00fcr Planungen zu haben, ist eine regelm\u00e4\u00dfige Bestandsaufnahme der Bev\u00f6lkerungszahl notwendig. Daher f\u00fchren die Statistischen \u00c4mter des Bundes und der L\u00e4nder alle zehn Jahre den Zensus durch.<br \/>\nDie Ergebnisse des Zensus sind die Grundlage daf\u00fcr, wie viel Geld St\u00e4dte und Gemeinden in Zukunft durch den L\u00e4nder- und den kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-F\u00f6rdermittel zugewiesen bekommen. Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung im Bundesrat orientieren sich an der durch den Zensus ermittelten Einwohnerzahl.<br \/>\nUrspr\u00fcnglich sollte der anstehende Zensus zehn Jahre nach dem Zensus 2011 im Jahr 2021 stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er auf 2022 verschoben.<br \/>\nObwohl der Zensus auch als &#8222;gro\u00dfe Volksz\u00e4hlung&#8220; bekannt ist, befragen die Interviewenden nicht jede Einwohnerin oder jeden Einwohner einzeln &#8211; im Gegenteil muss die Mehrheit der Bev\u00f6lkerung selbst gar keine Auskunft leisten, da in Deutschland ein sogenannter registergest\u00fctzter Zensus zum Einsatz kommt und die Bev\u00f6lkerungsdaten somit in erster Linie aus Verwaltungsregistern stammen. Bundesweit nehmen daher nur rund zehn Prozent der Bev\u00f6lkerung an einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte teil.<br \/>\nDiese Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen. Dazu geh\u00f6ren zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zur Erwerbst\u00e4tigkeit. Alle zur Befragung ausgew\u00e4hlten Personen sind zur Auskunft verpflichtet.<br \/>\nDie Erhebungsbeauftragten f\u00fchren die Befragungen vor Ort durch. Sie befragen die in der Stichprobe ausgew\u00e4hlten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, erfassen die daf\u00fcr notwendigen Daten und \u00fcbergeben die Zugangsdaten f\u00fcr die Online-Befragung.<br \/>\nVor ihrem Einsatz m\u00fcssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie w\u00e4hrend und nach ihrer T\u00e4tigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ein Interviewerinnen- oder Interviewer-Ausweis in Verbindung mit einem Personalausweis best\u00e4tigt die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit ihrer Arbeit.<br \/>\nSonderbereiche f\u00fcr den Zensus sind Wohnheime wie Studierendenwohnheime und Gemeinschaftsunterk\u00fcnfte wie zum Beispiel Alten- und Pflegeheime sowie Kinder- und Jugendheime. An diesen Anschriften werden Angaben f\u00fcr alle Bewohnerinnen und Bewohner eingeholt, da die Melderegister, beispielsweise aufgrund h\u00e4ufiger Umz\u00fcge, oft zu ungenau sind. Die Einrichtungsleitungen stellen dabei die Ausk\u00fcnfte bereit, sodass die Bewohnerinnen und Bewohner nicht selbst befragt werden.<br \/>\nNeben der Einwohnerzahl ermittelt der Zensus auch die Zahl der Wohnungen und Geb\u00e4ude in Deutschland. Weil es daf\u00fcr keine fl\u00e4chendeckenden Register gibt, schreibt das Hessische Statistische Landesamt die Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer von Wohnungen oder Wohngeb\u00e4uden postalisch an und bittet sie, \u00fcber einen Online-Fragenbogen Angaben zur Gr\u00f6\u00dfe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung beziehungsweise ihres Wohngeb\u00e4udes zu machen. Auf Wunsch kann dieser Fragebogen auch in Papierform angefordert werden.<br \/>\nWeitere Informationen zum Zensus 2022 sind auf dem offiziellen Internetauftritt unter <a href=\"http:\/\/www.zensus2022.de\">www.zensus2022.de<\/a> abrufbar. Au\u00dferdem stehen die jeweiligen Erhebungsstellen bei Fragen zur Verf\u00fcgung. Die Erhebungsstelle des Landkreises ist zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Kommunen au\u00dfer der Universit\u00e4tsstadt Marburg.<br \/>\nErreichbar ist sie per Mail an zensus@marburg-biedenkopf.de oder telefonisch unter 06421\/405-1942 oder 06421\/405-1941. Die Erhebungsstelle der Stadt Marburg kann unter zensus@marburg-stadt.de oder unter 06421\/201-2064 (Herr Wolf) oder 06421 201-2065 (Herr Ackermann) kontaktiert werden.<\/p>\n<p>* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine bundesweite Volksz\u00e4hlung soll 2022 stattfinden. 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