{"id":6417,"date":"2021-01-28T14:47:53","date_gmt":"2021-01-28T13:47:53","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=6417"},"modified":"2021-01-28T14:47:53","modified_gmt":"2021-01-28T13:47:53","slug":"fast-eine-praevention-briefwahl-zu-ob-und-kommunalwahlen-am-14-maerz","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=6417","title":{"rendered":"Fast eine Pr\u00e4vention: Briefwahl zu OB- und Kommunalwahlen am 14. M\u00e4rz"},"content":{"rendered":"<p>Kommunalwahlen finden am Sonntag (14. M\u00e4rz) in allen hessischen Gemeinden, St\u00e4dten und Kreisen statt. Zus\u00e4tzlich w\u00e4hlt Marburg einen Oberb\u00fcrgermeister oder eine neue Oberb\u00fcrgermeisterin. <!--more--><br \/>\nWahlberechtigte k\u00f6nnen die Briefwahlunterlagen ab Montag (1. Februar) im Wahlamt direkt abholen. Dort k\u00f6nnen sie auch gleich w\u00e4hlen.<br \/>\nKnapp 59.000 Marburgerinnen und Maarburger sind aufgerufen, \u00fcber die k\u00fcnftige Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung (StVV), des Kreistags und der Ortsbeir\u00e4te abzustimmen. Gleichzeitig steht die Oberb\u00fcrgermeister*innenwahl an. Ausl\u00e4ndische Mitb\u00fcrger*innen w\u00e4hlen zudem den Ausl\u00e4nderbeirat der Stadt Marburg.<br \/>\nWahlberechtigt f\u00fcr die Kommunalwahl und die Oberb\u00fcrgermeisterwahl sind alle, die am 14. M\u00e4rz 2021 vollj\u00e4hrig sind und die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft haben oder Staatsangeh\u00f6rige eines anderen EU-Staates sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Au\u00dferdem m\u00fcssen sie seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in Marburg ihren Hauptwohnsitz haben. W\u00e4hlen kann nur, wer in ein W\u00e4hlerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.<br \/>\nAlle ausl\u00e4ndischen Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 6 Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Marburg haben sind f\u00fcr die Ausl\u00e4nderbeiratswahl wahlberechtigt. Neun Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich zur Wahl des Oberb\u00fcrgermeisters oder der Oberb\u00fcrgermeisterin. 429 Marburgerinnen und Marburger kandidieren f\u00fcr die Stadtverordnetenversammlung.<br \/>\nF\u00fcr 25 Ortsbeir\u00e4te in den Marburger Stadtteilen gibt es 435 Kandidierende. Der Wahl zum Ausl\u00e4nderbeirat stellen sich 65 Menschen.<br \/>\nInsgesamt 59 Kandidat*innen werden in die Stadtverordnetenversammlung gew\u00e4hlt, 81 in den Kreistag. Drei bis neun Bewerber*innen kommen &#8211; je nach Gr\u00f6\u00dfe des Bezirks &#8211; in die jeweiligen Ortsbeir\u00e4te.<br \/>\nBei der Kommunalwahl gibt es drei Stimmzettel f\u00fcr Ortsbeirat, f\u00fcr Stadtverordnetenversammlung und f\u00fcr den Kreistag. Wer hier einer gesamten Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unver\u00e4ndert das Vertrauen schenken m\u00f6chte, kann ein Kreuz in der Liste in dem daf\u00fcr vorgesehenen Kreis direkt in der Kopfzeile machen.<br \/>\nDie Stimmen werden so gleichm\u00e4\u00dfig an die Kandidat*innen auf der gew\u00e4hlten Liste vergeben. Dabei darf nur ein Listenkreuz gemacht werden.<br \/>\nIn Hessen ist bei der Kommunalwahl allerdings auch das Kumulieren und Panaschieren m\u00f6glich. W\u00e4hlende k\u00f6nnen Stimmen an Einzelpersonen einer oder mehrerer Parteien vergeben.<br \/>\nF\u00fcr das Stadtparlament gibt es 59 Sitze, daher k\u00f6nnen W\u00e4hlende daf\u00fcr auch 59 Einzelstimmen vergeben. Bis zu drei Einzelstimmen pro Kandidatin oder Kandidat sind zul\u00e4ssig.<br \/>\nBeim Kreistag k\u00f6nnen 81 Stimmen vergeben werden. Kumulieren und Panaschieren ist auch dort m\u00f6glich. Insgesamt hat der Kreistag 81 Sitze.<br \/>\nListenwahl und Pers\u00f6nlichkeitswahl sind auch kombinierbar. W\u00e4hlende k\u00f6nnen ein Listenkreuz setzen und dennoch Stimmen \u00fcber Kumulieren und Panaschieren an einzelne Kandidierende verteilen.<br \/>\nWer bei einer Liste ein Kreuz macht, kann au\u00dferdem einzelne Bewerber*innen streichen. Sie erhalten dann keine Stimme.<br \/>\nWahlberechtigte sollten sich vorab \u00fcber das genaue Wahlsystem informieren, damit sie keine Stimme verschenken. Musterstimmzettel f\u00fcr die Wahlen der Ortsbeir\u00e4te und der Stadtverordnetenversammlung werden am ersten Wochenende im Februar an alle Haushalte in der Stadt Marburg verteilt.<br \/>\n\u00dcber diese Muster-Stimmzettel k\u00f6nnen die Wahlberechtigten sich bereits \u00fcber Listen und die Pl\u00e4tze der Kandidierenden informieren. Auf der R\u00fcckseite des Musters zur Stadtverordnetenversammlung gibt es au\u00dferdem Erl\u00e4uterungen zur Stimmabgabe.<br \/>\nAlle Musterstimmzettel sind auch auf der Internetseite der Stadt Marburg unter <a href=\"http:\/\/www.marburg.de\/politik-stadtgesellschaft\/stadtpolitik\/wahlen-wahlergebnisse\/Kommunalwahl\">www.marburg.de\/politik-stadtgesellschaft\/stadtpolitik\/wahlen-wahlergebnisse\/Kommunalwahl<\/a> ver\u00f6ffentlicht und beim Wahlamt im Rathaus am Markt erh\u00e4ltlich.<br \/>\nF\u00fcr die Oberb\u00fcrgermeister*in-Wahl gibt es einen Stimmzettel, auf dem alle neun Kandidierenden aufgelistet sind. Dabei k\u00f6nnen die Wahlberechtigten eine Stimme f\u00fcr eine Person abgeben.<br \/>\nErh\u00e4lt kein Bewerber und keine Bewerberin in ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, dann kommen die beiden Bewerber*innen mit den besten Ergebnissen in eine Stichwahl. Sie findet dann am 28. M\u00e4rz statt.<br \/>\nDie Stadt Marburg geht davon aus, dass es auch am Wahltag am 14. M\u00e4rz und bei einer eventuell stattfindenden Stichwahl am 28. M\u00e4rz weiterhin Einschr\u00e4nkungen zur Eind\u00e4mmung der Corona-Pandemie geben wird. Die Stadt Marburg trifft alle notwendigen Vorkehrungen, um eine Gef\u00e4hrdung der Gesundheit sowohl der W\u00e4hlenden als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorst\u00e4nde am Wahltag auszuschlie\u00dfen.<br \/>\nIm Wahlraum sowie in dem Geb\u00e4ude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, w\u00e4hrend des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Wahlraum werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen f\u00fcr den Fall vorgehalten, dass W\u00e4hlerinnen oder W\u00e4hler solche Masken vergessen haben.<br \/>\nDie Wahlr\u00e4ume wurden sorgf\u00e4ltig ausgew\u00e4hlt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gew\u00e4hrleistet, dass die Wahlr\u00e4ume regelm\u00e4\u00dfig gel\u00fcftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen W\u00e4hlenden eingehalten werden kann.<br \/>\nAlle kontaktierten Oberfl\u00e4chen der Wahlr\u00e4ume &#8211; insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne &#8211; werden regelm\u00e4\u00dfig und gr\u00fcndlich desinfiziert. F\u00fcr die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grunds\u00e4tzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschlie\u00dfen, k\u00f6nnen W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler aber auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.<br \/>\nAlle Mitglieder der Wahlvorst\u00e4nde werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet. Durch diese Ma\u00dfnahmen sollte das Ansteckungsrisiko so gering wie m\u00f6glich bleiben.<br \/>\nWer jedes Infektionsrisiko ausschlie\u00dfen m\u00f6chte, kann die Briefwahl in Anspruch nehmen. Die Briefwahlunterlagen k\u00f6nnen ab Montag (1. Februar) offiziell beantragt werden.<br \/>\nDazu ben\u00f6tigt es einen schriftlichen Antrag per E-Mail, Brief, Fernschreiben, Telegramm oder Telefax unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatums und Anschrift an den Magistrat der Universit\u00e4tsstadt Marburg unter wahlen@marburg-stadt.de. Briefwahlunterlagen k\u00f6nnen au\u00dferdem digital \u00fcber die Internetseite der Stadt Marburg beantragt werden. Eine Antragstellung mit dem auf der R\u00fcckseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antragsformulars oder mit dem auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten personalisierten QR-Code ist auch m\u00f6glich.<br \/>\nDie Wahlbenachrichtigung wird bis sp\u00e4testens Sonntag (21. Februar) zugestellt. Au\u00dferdem hat auch bei der nun anstehenden Wahl wieder das Wahlamt im Erdgeschoss des Rathauses ge\u00f6ffnet. Ab Montag (1. Februar) k\u00f6nnen Marburgerinnen und Marburger unter Vorlage ihres Personalausweises dort direkt ihre Briefwahlunterlagen beantragen und in einer Wahlkabine vor Ort ihre Stimme abgeben oder die Unterlagen mit nach Hause nehmen.<br \/>\nDas Wahlamt ist montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr ge\u00f6ffnet. Wer die Briefwahl nutzen m\u00f6chte, muss die Postlaufzeiten und auch die Bearbeitungszeit bei der schriftlichen Beantragung beachten. Im Wahlamt k\u00f6nnen Briefwahlunterlagen bis Freitag (12. M\u00e4rz) vor 13 Uhr vor Ort beantragt werden.<br \/>\nDie roten Wahlbriefe m\u00fcssen sp\u00e4testens am Wahltag um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch f\u00fcr h\u00f6chstens vier andere Personen Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.<br \/>\nErleiden Wahlberechtigte eine nachgewiesene pl\u00f6tzliche Erkrankung und k\u00f6nnen deswegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen, k\u00f6nnen sie noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahl im Wahlamt beantragen. Gleiches gilt, wenn Wahlberechtigte glaubhaft versichern k\u00f6nnen, die Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben. Nur f\u00fcr diese F\u00e4lle hat das Wahlamt auch am Sonntag (14. M\u00e4rz) von 7.30 bis 18 Uhr sowie am Samstag (13. M\u00e4rz) von 8 bis 12 Uhr ge\u00f6ffnet.<br \/>\nWer die Universit\u00e4tsstadt Marburg bei der Durchf\u00fchrung der Wahlen in einem Wahllokal der 74 Wahlbezirke unterst\u00fctzen m\u00f6chte, kann das als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tun. Daf\u00fcr sollten Interessierte in der Universit\u00e4tsstadt Marburg wahlberechtigt sein und \u00fcber ein ausgepr\u00e4gtes Verantwortungsbewusstsein, gute Organisationsf\u00e4higkeit, Kommunikationsf\u00e4higkeit sowie Teamf\u00e4higkeit verf\u00fcgen.<br \/>\nDie T\u00e4tigkeit als Wahlhelfer*in am Wahltag ist ein Ehrenamt. Es wird ein Erfrischungsgeld je nach Funktion von 50 bis 60 Euro gew\u00e4hrt. Interessierte sollten das Online-Bewerbungsformular unter <a href=\"http:\/\/www.marburg.de\/Politik&amp;Stadtgesellschaft\/Wahlen-Wahlergebnisse\">www.marburg.de\/Politik&amp;Stadtgesellschaft\/Wahlen-Wahlergebnisse<\/a> ausf\u00fcllen.<\/p>\n<p>* pm: Stadt Marburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kommunalwahlen finden am Sonntag (14. M\u00e4rz) in allen hessischen Gemeinden, St\u00e4dten und Kreisen statt. 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M\u00e4rz) hingewiesen. Rund 58.500 Marburgerinnen und Marburger sind am Sonntag (14. M\u00e4rz) zur Oberb\u00fcrgermeister- und Kommunalwahl aufgerufen. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen knapp 8.500 Marburger*innen mit nichtdeutschem Pass den\u2026","rel":"","context":"In &quot;Politik&quot;","img":{"alt_text":"","src":"","width":0,"height":0},"classes":[]},{"id":6484,"url":"http:\/\/marburg.news\/?p=6484","url_meta":{"origin":6417,"position":1},"title":"Marburg Wahlen: Oberb\u00fcrgermeister und StVV am 14. M\u00e4rz","date":"8. Februar 2021","format":false,"excerpt":"In ganz Hessen finden am Sonntag (14. M\u00e4rz) Kommunalwahlen statt. Dar\u00fcber hinaus w\u00e4hlt Marburg am selben Tag auch eine neue Oberb\u00fcrgermeisterin oder einen Oberb\u00fcrgermeister. Zur OB-Wahl 2021 treten neun Kandidatinnen und Kandidaten an. Die Redaktion von marburg.news stellt sechs von ihnen jeweils in einem Portrait vor. 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