{"id":5888,"date":"2020-10-23T07:44:19","date_gmt":"2020-10-23T05:44:19","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=5888"},"modified":"2020-10-23T10:31:16","modified_gmt":"2020-10-23T08:31:16","slug":"sechster-todesfall-am-donnerstag-75-corona-neuinfektionen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=5888","title":{"rendered":"Sechster Todesfall: Am Donnerstag 75 Corona-Neuinfektionen"},"content":{"rendered":"<p>75 neue Corona-Infektionen am Donnerstag (22. Oktober) steigern die Inzidenz im Landkreis auf 121,7. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beklagt der Kreis jetzt den sechsten Todesfall.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nAngesichts rasch steigender Corona-Neuinfektionen reagiert der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit zwei neuen Allgemeinverf\u00fcgungen. Das geschieht insbesondere auch in Hinblick auf die Schulgemeinden im Landkreis. Die Allgemeinverf\u00fcgungen treten am Samstag (24. Oktober) in Kraft.<br \/>\nMit der einen Allgemeinverf\u00fcgung gestattet der Kreis den Aufenthalt im \u00f6ffentlichen Raum nur alleine, in Gruppen von h\u00f6chstens f\u00fcnf Personen oder mit den Angeh\u00f6rigen des eigenen und eines weiteren Hausstands. Private Veranstaltungen in \u00f6ffentlichen oder eigens angemieteten R\u00e4umen &#8211; etwa in Gastst\u00e4tten, Dorfgemeinschaftsh\u00e4usern und Vereinsheimen &#8211; mit einer Teilnehmendenzahl von mehr als zehn Personen oder zwei Hausst\u00e4nden sind untersagt. F\u00fcr Feiern in privaten R\u00e4umen &#8211; insbesondere in Wohnungen &#8211; gilt die dringende Empfehlung, die Teilnehmendenzahl auf zehn Personen oder h\u00f6chstens zwei Hausst\u00e4nde zu beschr\u00e4nken.<br \/>\nZudem muss bei \u00f6ffentlichen Veranstaltungen, in \u00f6ffentlichen Einrichtungen, in Kirchen und vergleichbaren R\u00e4umlichkeiten von Glaubensgemeinschaften, bei Trauerfeierlichkeiten und in Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten durchg\u00e4ngig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Weitere Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung betreffen Gastst\u00e4tten und \u00dcbernachtungsbetriebe sowie Mensen, Kantinen, Caf\u00e9s, Eiscaf\u00e9s und Eisdielen. Au\u00dferdem wird nun auch f\u00fcr besonders belebte Stra\u00dfen, Wege und Pl\u00e4tze und in Betrieben das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.<br \/>\nZusammenk\u00fcnfte und Veranstaltungen sind k\u00fcnftig nur zul\u00e4ssig, wenn die Zahl der Teilnehmenden 100 nicht \u00fcbersteigt. H\u00f6here Teilnehmendenzahl k\u00f6nnen nur ausnahmsweise gestattet werden.<br \/>\nDie Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen im Freien wird auf maximal 100 Personen beschr\u00e4nkt. Eine h\u00f6here Zuschauerzahl kann nur ausnahmsweise gestattet werden.<br \/>\nZu Sportveranstaltungen in geschlossenen R\u00e4umen sind Zuschauer nicht zugelassen. Davon ausgenommen ist jeweils eine Person zur Betreuung einer oder eines minderj\u00e4hrigen Sporttreibenden. Au\u00dferdem wird die Ausgabe von Speisen und alkoholischen Getr\u00e4nken dort untersagt.<br \/>\nIn der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags gilt f\u00fcr Verkaufsstellen ein Verkaufsverbot f\u00fcr alkoholische Getr\u00e4nke. Im gleichen Zeitraum ist es verboten, im \u00f6ffentlichen Raum alkoholische Getr\u00e4nke zu konsumieren.<br \/>\nDie zweite Allgemeinverf\u00fcgung richtet sich ausdr\u00fccklich an die Schulgemeinden im Landkreis. Danach gilt f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ab der Klasse f\u00fcnf, dass in Schulgeb\u00e4uden einschlie\u00dflich des Schulgel\u00e4ndes k\u00fcnftig auch w\u00e4hrend des Pr\u00e4senzunterrichts im Klassen- oder Kursverband eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Das gilt grunds\u00e4tzlich auch &#8211; au\u00dfer beim Sitzen am eigenen Platz &#8211; in der Schulkantine. F\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Klassen eins bis vier gilt immer dann die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, wenn der Unterricht nicht nur allein im eigenen Klassenverbund stattfindet.<br \/>\nBeide Allgemeinverf\u00fcgungen treten am Samstag (24. Oktober) in Kraft. Die Allgemeinverf\u00fcgung in Bezug zu den Schulen gilt zun\u00e4chst bis Freitag (20. November). Die vollst\u00e4ndigen Verf\u00fcgungen finden sich ab Freitag (23. Oktober) online auf <a href=\"http:\/\/www.marburg-biedenkopf.de\" target=\"_blank\">www.marburg-biedenkopf.de<\/a>.<br \/>\nUnterdessen ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Vergleich zum Vortag um 75 auf 1.004 F\u00e4lle gestiegen. Damit liegt die Inzidenz bei einem Wert von 121,7. Marburg-Biedenkopf befindet sich damit weiter auf der h\u00f6chsten von insgesamt f\u00fcnf Stufen des Eskalationskonzepts der Landesregierung zur Eind\u00e4mmung des Coronavirus.<br \/>\nDas Gesundheitsamt Marburg betreut derzeit 339 aktive F\u00e4lle von Covid 19. Das sind 47 mehr als <a  href=\"http:\/\/marburg.news\/?p=5881\">am Mittwoch (21. Oktober)<\/a>. Die Zahl der Genesenen ist um 27 auf 659 gestiegen.<br \/>\nVon den aktiven F\u00e4llen werden sechs station\u00e4r behandelt. Davon ben\u00f6tigt eine Person weiterhin eine intensivmedizinische Betreuung. Ein weiterer Mensch ist im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gestorben, so dass sich die Zahl der Verstorbenen jetzt auf insgesamt sechs Personen bel\u00e4uft.<br \/>\nWegen des Auftretens von Corona-Infektionen innerhalb der Mitarbeiterschaft der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle des Kreises in Marburg kommt es dort im Moment weiterhin zu Einschr\u00e4nkungen des Service-Angebots. Bei der Terminvergabe kann es zu Verz\u00f6gerungen kommen. Das Service-Angebot der Zulassungsstelle in Biedenkopf ist davon nicht betroffen.<br \/>\nAbweichungen zwischen den vom Landkreis Marburg-Biedenkopf ver\u00f6ffentlichten Daten und denen des t\u00e4glichen HMSI-Bulletin sowie des RKI-Dashboards ergeben sich vor allem aus dem Zeitpunkt der Daten\u00fcbermittlung:<br \/>\nDer Landkreis erfasst alle F\u00e4lle mit dem Eingangsdatum des Laborbefunds. Sp\u00e4t eingehende Befunde k\u00f6nnen zum Teil erst am Folgetag gepr\u00fcft und erfasst werden.<br \/>\nDie Fallzahlen werden auf der Homepage des Kreises nach vollst\u00e4ndiger interner Erfassung am folgenden Tag ver\u00f6ffentlicht. Die elektronische \u00dcbermittlung der Daten an das Land Hessen und das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin erfolgt mehrfach im Laufe des Tages.<br \/>\nSp\u00e4t eingehende &#8211; am Folgetag gepr\u00fcfte, erfasste und \u00fcbermittelte &#8211; F\u00e4lle k\u00f6nnen also in dem Datenschnitt des RKI und des Hessischen Ministeriums f\u00fcr Soziales und Integration (HMSI) um 0:00 Uhr noch nicht enthalten sein. Diese Daten werden dort nach \u00dcbermittlung nachtr\u00e4glich dem Meldetag zugeordnet.<br \/>\nIm Vergleich zu den eigenen Zahlen des Kreises fallen somit die tagesaktuellen Zahlen des HMSI und des RKI zum Infektionsgeschehen am Vortag systematisch niedriger aus. Das beeinflusst ebenso die tagesaktuell ver\u00f6ffentlichte 7-Tage-Inzidenz.<br \/>\nDas RKI nutzt bundesweit Bev\u00f6lkerungszahlen des Statistischen Bundesamts mit dem Stand 31. Dezember 2019. Das Land Hessen und der Landkreis rechnen derzeit mit den Bev\u00f6lkerungszahlen des Hessischen Statistischen Landesamts vom 31. M\u00e4rz 2020. Diese unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen f\u00fchren zu geringf\u00fcgigen Abweichungen zwischen dem RKI und den hessischen Zahlen bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz.<br \/>\nIn der Gesamtfallzahl des Landkreises sind 16 F\u00e4lle enthalten, die nicht der Referenzdefinition des RKI entsprechen und dort nicht gez\u00e4hlt werden. HMSI und RKI beziehen in ihre Ver\u00f6ffentlichungen nur die labordiagnostisch best\u00e4tigten F\u00e4lle ein. Im Landkreis wurden gem\u00e4\u00df RKI-Falldefinition zu Beginn der Pandemie auch epidemiologisch best\u00e4tigte F\u00e4lle erfasst und berichtet.<br \/>\nDiese Falldefinitionskategorie wird nicht mehr angewandt. Bei allen epidemiologisch best\u00e4tigten F\u00e4llen erfolgt eine labordiagnostische Best\u00e4tigung. Die Diskrepanz von 16 F\u00e4llen aus der Anfangszeit bleibt jedoch in den Meldezahlen bestehen.<br \/>\nIm absoluten Einzelfall werden gemeldete F\u00e4lle nach einer Qualit\u00e4tskontrolle wieder aus dem Bestand genommen, so dass nachtr\u00e4glich die Fallzahl nach unten korrigiert wird.<br \/>\nDas erkl\u00e4rt grunds\u00e4tzlich geringere Abweichungen. Wie es aktuell zu der deutlichen Abweichung zu den vom RKI herausgegebenen Daten kommt, ist durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf nicht nachzuvollziehen. Fest steht, dass der Landkreis stets die tagesaktuellen und verl\u00e4sslichen Zahlen in Hinblick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie in Marburg-Biedenkopf ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p> * pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>75 neue Corona-Infektionen am Donnerstag (22. Oktober) steigern die Inzidenz im Landkreis auf 121,7. 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