{"id":4088,"date":"2019-08-11T12:44:54","date_gmt":"2019-08-11T10:44:54","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=4088"},"modified":"2019-08-11T12:44:54","modified_gmt":"2019-08-11T10:44:54","slug":"mitwaehlen-am-8-september-besondere-bedingungen-fuer-behinderte-bei-der-landratswahl","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=4088","title":{"rendered":"Mitw\u00e4hlen am 8. September: Besondere Bedingungen f\u00fcr Behinderte bei der Landratswahl"},"content":{"rendered":"<p>Auf die besonderen Bedingungen Behinderter bei der Landratswahl am Sonntag (8. September) hat der Kreiswahlleiter aufmerksam gemacht. Blinde k\u00f6nnen mit Hilfe einer Wahlschablone eigenst\u00e4ndig w\u00e4hlen. <!--more--><br \/>\nWahlberechtigte mit gesetzlicher Betreuung m\u00fcssen ihre Eintragung ins W\u00e4hlerverzeichnis diesmal noch beantragen. Das gilt vor allem f\u00fcr Geistig Behinderte oder psychisch kranke Straft\u00e4ter.<br \/>\nViele Jahre waren Menschen, denen ein Gericht einen Betreuer &#8222;in allen Angelegenheit&#8220; bestellt hat, von Wahlen ausgeschlossen. Hintergrund einer solchen Betreuung k\u00f6nnen psychische oder geistige Beeintr\u00e4chtigungen sein. Ebenso betroffen sind auch Straft\u00e4ter, die wegen Schuldunf\u00e4higkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind.<br \/>\nNach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) konnten sich erstmals zur Europawahl im Mai 2019 Menschen in einer sogenannten &#8222;Vollbetreuung&#8220; ins W\u00e4hlerverzeichnis eintragen lassen. F\u00fcr den Bund einigten sich Bundestag und Bundesrat bereits \u00fcber eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung. Auch in anderen Bundesl\u00e4ndern wurde das Wahlrecht seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angepasst.<br \/>\nIn Hessen steht eine solche \u00c4nderung noch aus. Deshalb werden die betroffenen Personen nicht automatisch in das W\u00e4hlerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und k\u00f6nnen nicht automatisch an der Wahl teilnehmen.<br \/>\n&#8222;Dennoch k\u00f6nnen sich die betroffenen Menschen auf Grundlage der Entscheidung aus Karlsruhe in das jeweilige W\u00e4hlerverzeichnis ihrer Gemeinde eintragen lassen&#8220;, betonte Kreiswahlleiter Tobias Burkard. Dazu brauche es allerdings einen entsprechenden schriftlichen Antrag in der Stadt oder Gemeinde, wo der Betroffene seinen Hauptwohnsitz hat. Informationen zu den Einzelheiten geben die Wahl\u00e4mter vor Ort.<br \/>\nMit einer speziellen Schablone und Informationen auf einer Audio-CD bieten der Kreis und die Deutsche Blindenstudienanstalt (BliStA) Blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten die M\u00f6glichkeit, ihre Stimme eigenst\u00e4ndig ohne fremde Hilfe abzugeben. Diese Wahlschablonen bestehen aus festem Karton, in den der Stimmzettel eingelegt wird.<br \/>\n&#8222;Darin sind die Kreise, in denen die Wahlvorschl\u00e4ge angekreuzt werden k\u00f6nnen, ausgestanzt und mit tastbaren Ziffern versehen, die der Nummerierung auf dem Stimmzettel entsprechen&#8220;, erl\u00e4uterte Burkard. Somit lasse sich die Position der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel ertasten. Mit den Schablonen werde eine Audio-CD geliefert, die eine Anleitung zum Gebrauch der Schablone und s\u00e4mtliche Informationen des Stimmzettels enth\u00e4lt.<br \/>\nDie Wahlschablonen sind nicht bei den St\u00e4dten und Gemeinden und auch am Wahltag nicht in den Wahllokalen erh\u00e4ltlich. &#8222;Es ist also wichtig, dass die Schablone am Wahltag mit in das jeweilige Wahllokal genommen wird&#8220;, sagte Burkard.<br \/>\nMitglieder der Selbsthilfeorganisationen &#8222;Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf&#8220; (DVBS) sowie &#8222;Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen&#8220; (BSBH) bekommen die Hilfsmittel automatisch zugesandt. Wer dar\u00fcber hinaus eine solche Schablone ben\u00f6tigt, kann sie auch bei der Wahlsachbearbeitung der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 06421\/405-1223 oder per E-Mail an wahlen@marburg-biedenkopf.de anfordern. Das Material wird kostenfrei zur Verf\u00fcgung gestellt.<br \/>\nDer Kreistag hatte in seiner Februar-Sitzung beschlossen, dass der Tag der Direktwahl der Landr\u00e4tin oder des Landrats des Landkreises Marburg-Biedenkopf auf Sonntag (8. September) und der Tag einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl auf Sonntag (22. September) 2019 festgesetzt wird. Weitere Informationen zur Landratswahl finden Interessierte auch auf <a href=\"http:\/\/wahl.marburgviews.de\/2019\">wahl.marburgviews.de<\/a>.<\/p>\n<p>* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf die besonderen Bedingungen Behinderter bei der Landratswahl am Sonntag (8. September) hat der Kreiswahlleiter aufmerksam gemacht. 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