{"id":18926,"date":"2025-10-30T16:18:05","date_gmt":"2025-10-30T15:18:05","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=18926"},"modified":"2025-10-30T16:18:05","modified_gmt":"2025-10-30T15:18:05","slug":"getestet-vogelgrippe-im-landkreis-offiziell-bestaetigt","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=18926","title":{"rendered":"Getestet: Vogelgrippe im Landkreis offiziell best\u00e4tigt"},"content":{"rendered":"<p>Die Gefl\u00fcgelpest ist nun auch in Marburg-Biedenkopf offiziell best\u00e4tigt. Das hat der Landkreis am Donnerstag (30. Oktober) mitgeteilt. <!--more--><br \/>\nDer Erreger wurde bei drei toten Kranichen nachgewiesen. Der Kreis erl\u00e4sst eine Allgemeinverf\u00fcgung zum Schutz von Gefl\u00fcgelhaltungen. Ziel ist, die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.<br \/>\nDas &#8211; f\u00fcr Tierseuchen zust\u00e4ndige &#8211; Friedrich-L\u00f6ffler-Institut (FLI) hat das Auftreten der Gefl\u00fcgelpest nun auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf offiziell best\u00e4tigt. Die Veterin\u00e4rbeh\u00f6rde des Kreises erl\u00e4sst nun eine Allgemeinverf\u00fcgung, um die Ausbreitung der Krankheit &#8211; insbesondere in die Best\u00e4nde von Gefl\u00fcgelhaltenden &#8211; zu verhindern. Damit gilt dann eine Aufstallpflicht f\u00fcr Gefl\u00fcgel, Gefl\u00fcgelausstellungen sowie der Transport von Tieren zu Ausstellungen werden untersagt und die Gefl\u00fcgelhaltungen sind zur Einhaltung der Bio-Sicherheitsma\u00dfnahmen verpflichtet.<br \/>\nNachgewiesen wurde der Erreger vom Typ &#8222;H5N1&#8220; bei drei Kranichen, deren Kadaver in der vergangenen Woche bei Kirchhain gefunden worden waren. Das Hessische Landeslabor hatte zuvor bei einer ersten Untersuchung bereits Hinweise auf den Erreger nachgewiesen. Dieser Befund musste dann noch durch das FLI offiziell best\u00e4tigt werden, damit die Gefl\u00fcgelpest offiziell und amtlich als festgestellt gilt.<br \/>\n&#8222;Entscheidend ist jetzt, dass wir die Ausbreitung der Gefl\u00fcgelpest verhindern&#8220;, betonte Landrat Jens Womelsdorf. &#8222;Mit unserer Allgemeinverf\u00fcgung sch\u00fctzen wir die Gefl\u00fcgelhaltungen in Marburg-Biedenkopf.&#8220;<br \/>\nDie Allgemeinverf\u00fcgung, die ab Freitag (31. Oktober) gilt, sieht eine sogenannte &#8222;Aufstallpflicht&#8220; f\u00fcr Gefl\u00fcgelhaltungen vor. Das bedeutet, dass die Halterinnen und Halter von Gefl\u00fcgel daf\u00fcr Sorge tragen m\u00fcssen, dass sich ihre Tiere in St\u00e4llen oder Volieren aufhalten. Diese St\u00e4lle oder Volieren m\u00fcssen nach oben abgedichtet und an den Seiten zum Beispiel mit Maschendraht gesichert sein. So soll der Kontakt zwischen Haus- und Wildv\u00f6geln verhindert werden. Auch d\u00fcrfen Wildv\u00f6gel keinen Kontakt zu Futter, Einstreu oder anderen Gegenst\u00e4nden bekommen, die auch mit Hausgefl\u00fcgel in Kontakt kommen.<br \/>\nGefl\u00fcgel darf auch nicht aus Gew\u00e4ssern trinken, an denen sich auch wilde V\u00f6gel aufhalten. Auch werden Gefl\u00fcgelausstellungen und -m\u00e4rkte untersagt, damit sich der Erreger der Gefl\u00fcgelpest nicht \u00fcber solche Veranstaltungen weiter ausbreiten kann. Untersagt ist zudem das Verbringen &#8211; also der Transport &#8211; von Gefl\u00fcgel aus einem Risikogebiet zu Veranstaltungen. Zudem sind die Halterinnen und Halter von Gefl\u00fcgel zur Einhaltung der Bio-Sicherheitsma\u00dfnahmen verpflichtet.<br \/>\nDie in der Allgemeinverf\u00fcgung getroffenen Anordnungen sind solange g\u00fcltig, bis eine neue Allgemeinverf\u00fcgung zu diesem Thema in Kraft tritt. Sie gelten jedoch l\u00e4ngstens f\u00fcr sechs Monate. &#8222;Wir haben uns bei diesen Regelungen eng mit den benachbarten Landkreisen abgestimmt, um einen Gleichklang der Schutzma\u00dfnahmen in Mittelhessen zu erreichen&#8220;, erkl\u00e4rte der Landrat. Der Kreis stehe zudem im Austausch mit den St\u00e4dten und Gemeinden.<br \/>\n&#8222;Wichtig ist, dass die Halterinnen und Halter von Gefl\u00fcgel ihre Best\u00e4nde regelm\u00e4\u00dfig kontrollieren&#8220;, empfahl Amtstierarzt Dirk Behnke.&#8220;Krankheits-<br \/>\noder Todesf\u00e4lle sollten immer durch einen Tierarzt oder eine Tier\u00e4rztin abgekl\u00e4rt werden.&#8220; Der Gefl\u00fcgelpesterreger gilt zwar f\u00fcr einige Vogelarten als hochansteckend; die Gefahr f\u00fcr Menschen wird jedoch als gering eingestuft.<br \/>\n&#8222;Wer einen toten Vogel entdeckt, sollte diesen dennoch nicht ber\u00fchren, Abstand halten und das Veterin\u00e4ramt informieren&#8220;, riet Behnke. Betroffen sein k\u00f6nnten neben Kranichen auch St\u00f6rche, Schw\u00e4ne, Enten, G\u00e4nse und Greifv\u00f6gel. Tot aufgefundene Singv\u00f6gel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote V\u00f6gel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.<br \/>\nIn der Regel erkranken nur V\u00f6gel, andere Tiere k\u00f6nnen das Virus aber weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren &#8211; insbesondere von Hunden und Katzen &#8211;<br \/>\nmit toten oder kranken Tieren verhindert werden. In Naturschutzgebieten ist grunds\u00e4tzlich eine Leinenpflicht f\u00fcr Hunde zu beachten.<br \/>\nIm Landkreis Marburg-Biedenkopf sind 2.617 Gefl\u00fcgelhalter mit rund 210.900 Tieren registriert. Dabei reicht die Bandbreite von gr\u00f6\u00dferen Gefl\u00fcgelzuchtbetrieben mit bis zu 45.000 Tieren bis hin zu kleinen Gefl\u00fcgelhaltungen mit zehn oder weniger Tieren.<br \/>\nBei der Gefl\u00fcgelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Avi\u00e4ren Influenza bei Gefl\u00fcgel und anderen V\u00f6geln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion f\u00fchrt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell \u00fcber gr\u00f6\u00dfere Gebiete ausbreiten kann. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger \u00fcber infizierte V\u00f6gel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entz\u00fcndungen der Lidbindeh\u00e4ute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildv\u00f6geln, sollte aber vorsorglich eine \u00c4rztin oder ein Arzt aufgesucht werden.<br \/>\nWer einen toten Vogel findet, kann das bei der Veterin\u00e4rbeh\u00f6rde des Landkreises unter der Telefonnummer 06421\/405-6601 oder per E-Mail unter FDVuV@marburg-biedenkopf.de mit einer m\u00f6glichst genauen Ortsangabe des Fundortes melden. Mehr Informationen gibt es online unter <a href=\"http:\/\/www.marburg-biedenkopf.de\">www.marburg-biedenkopf.de<\/a> oder <a href=\"https:\/\/landwirtschaft.hessen.de\/Tierschutz-und-Tierseuchen\/Tierseuchen\/Gefluegelpest\">landwirtschaft.hessen.de\/Tierschutz-und-Tierseuchen\/Tierseuchen\/Gefluegelpest<\/a>.<\/p>\n<p>* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Gefl\u00fcgelpest ist nun auch in Marburg-Biedenkopf offiziell best\u00e4tigt. 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