{"id":18236,"date":"2025-06-21T10:10:00","date_gmt":"2025-06-21T08:10:00","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=18236"},"modified":"2025-06-21T10:10:00","modified_gmt":"2025-06-21T08:10:00","slug":"tag-des-sonnenschutzes-rp-gibt-tipps-zu-arbeiten-im-freien","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=18236","title":{"rendered":"Tag des Sonnenschutzes: Rp gibt Tipps zu Arbeiten im Freien"},"content":{"rendered":"<p>Das Regierungspr\u00e4sidium (RP) Gie\u00dfen gibt Tipps zum Tag des Sonnenschutzes am Samstag (21. Juni). Besch\u00e4ftigte im Freien sind besonders gef\u00e4hrdet. <!--more--><br \/>\n&#8222;Sonnenschutz? &#8211; Sonnenklar!&#8220; lautet das Motto des diesj\u00e4hrigen Tags des Sonnenschutzes am Samstag (21. Juni). Was so selbstverst\u00e4ndlich klingt, wird aber h\u00e4ufig leichtfertig au\u00dfer Acht gelassen. Anders lassen sich die stark angestiegenen Hautkrebs-Zahlen kaum erkl\u00e4ren.<br \/>\nDas Regierungspr\u00e4sidium Gie\u00dfen \u00fcberwacht nicht nur den Arbeitnehmerschutz; es unterst\u00fctzt und ber\u00e4t auch Unternehmen. Passend zur Jahreszeit gibt es Tipps, wie man sich nicht nur bei der Arbeit im Freien sch\u00fctzen kann und welche Pflichten es f\u00fcr Arbeitgeber gibt. &#8222;Das statistische Bundesamt verzeichnete in den vergangenen zwei Jahrzehnten fast eine Verdopplung der hautkrebsbedingten Krankenhausbehandlungen&#8220;, machte Regierungspr\u00e4sident Dr. Christoph Ullrich passend zu dem Aktionstag deutlich. &#8222;Der wei\u00dfe Hautkrebs sticht da besonders hervor.&#8220;<br \/>\nAber auch die Behandlungen wegen des gef\u00e4hrlicheren schwarzen Hautkrebses sind massiv angestiegen, weshalb Mediziner Alarm schlagen. Grund ist die hohe UV-Strahlung der Sonne, die die ungesch\u00fctzte Haut immer st\u00e4rker belastet. Denn angesichts der aktuellen Klimaver\u00e4nderungen wird dieses Problem zuk\u00fcnftig eher noch zu- als abnehmen.<br \/>\nMeteorologen sagen f\u00fcr das laufende Jahr viel Sonne und neue Hitzerekorde voraus. Sonnenschutz ist daher unverzichtbar. Menschen, die sich berufsbedingt h\u00e4ufig im Freien aufhalten, sind besonders gef\u00e4hrdet.<br \/>\nArbeitgeber m\u00fcssen sich daher Gedanken \u00fcber Ma\u00dfnahmen zum Schutz ihrer Besch\u00e4ftigten machen. F\u00fcr den Schutz von Besch\u00e4ftigten vor nat\u00fcrlicher UV-Strahlung gibt es zwar keine Grenzwerte, die herangezogen werden k\u00f6nnten. &#8222;Es gilt aber die Pr\u00e4misse: Was vermeidbar ist, muss vermieden werden&#8220;, erl\u00e4uterte RP-Arbeitssch\u00fctzer Holger Lehnhardt.<br \/>\nWelche Schutzma\u00dfnahmen letztlich zu treffen sind, m\u00fcssen Arbeitgeber im Rahmen der Gef\u00e4hrdungsbeurteilung festlegen. &#8222;Die beste Ma\u00dfnahme trifft der Arbeitgeber, wenn er daf\u00fcr sorgt, dass die Haut der Besch\u00e4ftigten m\u00f6glichst wenig der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist.&#8220; Dabei ist nicht zu vergessen, dass die nat\u00fcrliche UV-Strahlung tags\u00fcber auch bei bew\u00f6lktem Himmel vorhanden ist.<br \/>\nGanz praktisch hei\u00dft das: Insbesondere in den Sommermonaten entweder den Arbeitsplatz in den Schatten verlegen oder &#8211; wenn das nicht m\u00f6glich ist. Daf\u00fcr sorgen, dass m\u00f6glichst viel Haut mit Kleidung bedeckt wird! &#8222;Daf\u00fcr sind moderne Mikrofasertextilien gut geeignet, denn sie leiten K\u00f6rperschwei\u00df nach au\u00dfen ab, was eine k\u00fchlende Wirkung hat.&#8220;<br \/>\nAls Kopfschutz sollten Helme oder textile Kopfbedeckungen mit Nackentuch getragen werden, damit auch die Ohren bedeckt sind. F\u00fcr unbedeckte K\u00f6rperstellen sollte eine Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor verwendet werden. Da auch Augenerkrankungen durch die UV-Strahlung beg\u00fcnstigt werden, sollte eine hochwertige Sonnenbrille mit UV-Schutz getragen werden.<br \/>\nDer Faktor Tageszeit spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. In den sommerlichen Monaten bietet es sich an, den Beginn der Arbeit vorzuverlegen, damit m\u00f6glichst wenig Arbeitszeit in die hei\u00dfen Nachmittagsstunden f\u00e4llt. &#8222;Auch die Anzahl und L\u00e4nge der Pausen sollte der Arbeitgeber den Belastungen durch die Sonneneinstrahlung anpassen&#8220;, riet Experte Lehnhardt.<br \/>\nEs gibt viele Berufsgruppen, bei denen mit einer erh\u00f6hten UV-Belastung durch Sonneneinstrahlung zu rechnen ist. Dazu z\u00e4hlen die Land- und Forstwirtschaft, das Baugewerbe und -handwerk, Garten- und Landschaftsbauer, Stra\u00dfenarbeiter oder auch M\u00fcllwerker. Nicht jedem Besch\u00e4ftigten ist bekannt, welche Gef\u00e4hrdung das Arbeiten im Freien mit sich bringt. Grundfalsch ist die Devise, dass man sich erst mal einen Sonnenbrand holen muss, um die Haut an die Sonne zu gew\u00f6hnen.<br \/>\nDer Arbeitgeber ist vielmehr verpflichtet, \u00fcber die Gef\u00e4hrdung und vor allem \u00fcber die notwendigen Schutzma\u00dfnahmen ausreichend zu informieren. Das kann er etwa im Rahmen der j\u00e4hrlichen Arbeitsschutz-Unterweisung tun. Dar\u00fcber hinaus sollte er die Besch\u00e4ftigten regelm\u00e4\u00dfig anhalten, zur Verf\u00fcgung gestellten Sonnenschutz auch zu benutzen.<br \/>\n&#8222;Um eine krankhafte Ver\u00e4nderung der Haut fr\u00fchzeitig zu erkennen, sollte man sich regelm\u00e4\u00dfig untersuchen lassen&#8220;, lautet die Empfehlung von RP-Arbeitssch\u00fctzer Lehnhardt. Nat\u00fcrlich sei es auch wichtig, die eigene Haut zu beobachten, um verd\u00e4chtige Ver\u00e4nderungen auszumachen. &#8222;Allerdings kann nur eine Haut\u00e4rztin oder ein Hautarzt harmlose Hautanomalien von krankhaften Ver\u00e4nderungen unterscheiden.&#8220;<br \/>\nAus diesem Grund m\u00fcssen Arbeitgeber ihren Besch\u00e4ftigten bei T\u00e4tigkeiten im Freien unter bestimmten Voraussetzungen arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Das ist erforderlich, wenn die Besch\u00e4ftigten im Zeitraum von April bis September an mindestens 50 Arbeitstagen zwischen 11 und 16 Uhr eine Stunde lang oder l\u00e4nger im Freien t\u00e4tig sind. Bestimmte Arten des wei\u00dfen Hautkrebses k\u00f6nnen als Berufskrankheit anerkannt werden.<br \/>\nEs handelt sich dabei um das sogenannte Plattenepithel- und das Bowenkarzinom. Auch deren Vorstufen aktinische Keratosen und Morbus Bowen k\u00f6nnen &#8211; sofern sie als multiple Formen auftreten &#8211; bereits als Berufskrankheit anerkannt werden. In den vergangenen Jahren konnte eine deutliche Zunahme dieser Erkrankungen verzeichnet werden. Zudem werden die von Hautkrebs Betroffenen immer j\u00fcnger.<br \/>\nF\u00fcr Fragen zum Schutz der Besch\u00e4ftigten bei sommerlichen Arbeiten im Freien sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz allgemein ist in Mittelhessen das Regierungspr\u00e4sidium Gie\u00dfen zust\u00e4ndig. Die Fachleute der Arbeitsschutz-Dezernate sind erreichbar unter der Rufnummer 0641\/303-3237 oder per E-Mail an arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de und arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de.<\/p>\n<p>* pm: Regierungspr\u00e4sidium Gie\u00dfen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Regierungspr\u00e4sidium (RP) Gie\u00dfen gibt Tipps zum Tag des Sonnenschutzes am Samstag (21. Juni). 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