{"id":17298,"date":"2025-01-10T13:45:00","date_gmt":"2025-01-10T12:45:00","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=17298"},"modified":"2025-01-10T13:45:00","modified_gmt":"2025-01-10T12:45:00","slug":"fuer-fristeinhaltung-wahlberechtigte-sollten-briefwahl-fruehzeitig-beantragen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=17298","title":{"rendered":"F\u00fcr Fristeinhaltung: Wahlberechtigte sollten Briefwahl fr\u00fchzeitig beantragen"},"content":{"rendered":"<p>Bei der Bundestagswahl sollten Wahlberechtigte den verk\u00fcrzten Briefwahlzeitraum beachten. Darauf hat Kreiswahleiter Ulrich Ley am Freitag (10. Januar) hingewiesen. <!--more--><br \/>\nDer Termin zur vorgezogenen <a href=\"http:\/\/wahl.marburgviews.de\/2025\">Bundestagswahl am Sonntag (23. Februar)<\/a> r\u00fcckt n\u00e4her. Landrat Jens Womelsdorf wirbt f\u00fcr eine hohe Wahlbeteiligung: &#8222;Es ist wie bei jeder Wahl: Jede abgegebene Stimme ist ein Zeichen f\u00fcr eine starke Demokratie.&#8220;<br \/>\nDabei stehen den Wahlberechtigten &#8211; wie bei jeder Bundestagswahl &#8211; zwei Wege der Stimmabgabe offen: Die Urnenwahl am Wahltag selbst ist in Deutschland nach wie vor das verfassungsrechtliche Leitbild und der vorrangige Weg der Stimmabgabe. Das Wahlrecht erm\u00f6glicht es den Wahlberechtigten aber ebenso, per Briefwahl zu w\u00e4hlen, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder m\u00f6chte.<br \/>\nKreiswahleiter Ulrich Ley weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben m\u00f6chten, den verk\u00fcrzten Briefwahlzeitraum ber\u00fccksichtigen sollten: &#8222;Sie m\u00fcssen ihre Briefwahlunterlagen schneller bei ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen, ausf\u00fcllen und zur\u00fccksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regul\u00e4ren Ende einer Legislaturperiode der Fall ist.&#8220; Voraussichtlich bleiben nur rund zwei Wochen Zeit f\u00fcr die Briefwahl.<br \/>\n&#8222;Der verk\u00fcrzte Briefwahlzeitraum ist die Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl, die innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist erfolgen muss&#8220;, erl\u00e4uterte der Kreiswahleiter. &#8222;Die gesamte Wahlorganisation folgt dabei engen &#8211; per Rechtsverordnung festgelegten &#8211; Fristen, die gegen\u00fcber einer Wahl zum regul\u00e4ren Ende einer Legislaturperiode verk\u00fcrzt sind.&#8220;<br \/>\nEntsprechend bereiten sich die meisten Wahl\u00e4mter in Deutschland auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 vor. Ein fr\u00fcherer Beginn wird nach Einsch\u00e4tzung der Bundeswahlleiterin Ruth Brand in den meisten der 299 Wahlkreise nicht m\u00f6glich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden k\u00f6nnen, wenn die Wahlvorschl\u00e4ge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlaussch\u00fcsse und der Bundeswahlausschuss \u00fcber etwaige Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebeh\u00f6rden werden dann einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.<br \/>\n&#8222;Die Wahlbriefe m\u00fcssen sp\u00e4testens am Wahltag &#8211; dem 23. Februar 2025 &#8211; um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zust\u00e4ndigen Stelle eingegangen sein&#8220;, , machte Kreiswahlleiter Ley deutlich.<br \/>\n. &#8222;Hierf\u00fcr tragen nach dem Bundeswahlgesetz die W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler selbst die Verantwortung. Versp\u00e4tet eingehende Wahlbriefe k\u00f6nnen bei der Ausz\u00e4hlung der Stimmen nicht ber\u00fccksichtigt werden.&#8220;<br \/>\nLey empfiehlt Wahlberechtigten, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben m\u00f6chten, sich fr\u00fchzeitig darum zu k\u00fcmmern: Den f\u00fcr die Briefwahl n\u00f6tigen Wahlschein k\u00f6nnen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes pers\u00f6nlich oder schriftlich &#8211; zum Beispiel auch per Fax oder E-Mail &#8211; beantragen. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen online anfordern; eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht m\u00f6glich.<br \/>\nDer Antrag kann auch vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die Wahlberechtigten k\u00f6nnen sich dar\u00fcber bei ihrer Gemeinde informieren. Das kann beispielsweise in deren Internetangeboten geschehen.<br \/>\nBei entsprechend fr\u00fchzeitiger Beantragung sollten die Briefwahlunterlagen in der Regel von den Wahl\u00e4mtern den jeweiligen Postdienstleistern bis sp\u00e4testens 10. Februar 2025 \u00fcbergeben sein und die Wahlberechtigten innerhalb weniger Tage erreichen. So kann auch eine R\u00fccksendung rechtzeitig vor dem Wahltag erfolgen. Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis sp\u00e4testens Donnerstag (20. Februar) vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.<br \/>\n&#8222;Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden m\u00f6chte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder jemanden bitten, dies zu \u00fcbernehmen&#8220;, r\u00e4t der Kreiswahlleiter. Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu w\u00e4hlen. Daf\u00fcr muss man den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen. Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit ihm w\u00e4hlen sowohl per Briefwahl oder aber am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.<br \/>\nWer den Erhalt der Briefwahlunterlagen per Post nicht abwarten m\u00f6chte, kann im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abzuholen, oder den Antrag pers\u00f6nlich dort stellen. Vor Ort kann man den Stimmzettel ausf\u00fcllen und den Wahlbrief direkt abgeben. So werden gleich zwei Postwege eingespart.<br \/>\nWer dagegen seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erh\u00e4lt oder verloren hat, kann sp\u00e4testens bis zum Samstag (22. Februar) um 12 Uhr zu seinem Wahlamt gehen. Wenn man dort glaubhaft versichert, dass man die Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren hat, wird ein neuer Wahlschein erteilt. Der vorherige Wahlschein wird in diesem Fall f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt. Bei Fragen zum Prozedere oder zu den \u00d6ffnungszeiten des Wahlamts vor Ort helfen die Gemeinden gerne weiter.<\/p>\n<p>* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der Bundestagswahl sollten Wahlberechtigte den verk\u00fcrzten Briefwahlzeitraum beachten. Darauf hat Kreiswahleiter Ulrich Ley am Freitag (10. 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