{"id":16916,"date":"2024-11-18T16:23:58","date_gmt":"2024-11-18T15:23:58","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=16916"},"modified":"2024-11-18T16:23:58","modified_gmt":"2024-11-18T15:23:58","slug":"veranschlagt-stadt-teilt-grundsteuer-neu-auf","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=16916","title":{"rendered":"Veranschlagt: Stadt teilt Grundsteuer neu auf"},"content":{"rendered":"<p>Die Stadt Marburg teilt die Grundsteuer ab 2025 neu auf. Bei der bundesweiten Reform folgt sie den Landesvorgaben. <!--more--><br \/>\nDie Stadtverordneten haben in ihrer Sitzung am Freitag (15. November) die neuen Hebes\u00e4tze f\u00fcr Grund- und Gewerbesteuer beschlossen. Sie orientieren sich an den Vorgaben aus Wiesbaden und gelten ab 1. Januar 2025. Die Grundsteuer wird f\u00fcr alle bebauten und unbebauten Grundst\u00fccke und f\u00fcr landwirtschaftliche Fl\u00e4chen f\u00e4llig.<br \/>\n&#8222;Wir planen f\u00fcr 2025 mit der gleichen Summe im st\u00e4dtischen Haushalt wie bisher&#8220;, erkl\u00e4rte Oberb\u00fcrgermeister Dr. Thomas Spies. &#8222;Das sind rund zw\u00f6lf Millionen Euro. Die Grundsteuer wird in der Summe also weder erh\u00f6ht noch gesenkt. Wir nehmen also nicht mehr Steuern ein, wir m\u00fcssen sie aber neu verteilen.&#8220;<br \/>\nAm 1. Januar 2025 tritt bundesweit die Grundsteuerreform in Kraft. Die Grundsteuer muss nach neuen Messbetr\u00e4gen erhoben werden. Die Berechnung nach den jahrzehntelang verwendeten Einheitswerten hatte das Bundesverfassungsgericht f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt.<br \/>\nWie in den St\u00e4dten und Gemeinden in Hessen die neuen Messbetr\u00e4ge errechnet werden, schreibt Wiesbaden vor. Festgelegt ist daf\u00fcr das so genannte &#8222;Fl\u00e4chen-Faktor-Verfahren&#8220;. Der individuelle Messbetrag pro Eigent\u00fcmer*in wird mit dem Grundsteuer-Hebesatz der Kommune multipliziert. Das Ergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer.<br \/>\nAuch in Marburg wurden die Messbetr\u00e4ge neu errechnet. Zum 1. Januar 2025 passt die Stadt zudem die Hebes\u00e4tze f\u00fcr die Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer*innen an. Auch sie orientieren sich an den Vorgaben des Landes.<br \/>\nF\u00fcr land- und forstwirtschaftliche Fl\u00e4chen gilt die &#8222;Grundsteuer A&#8220;. Sie betr\u00e4gt k\u00fcnftig 210 Prozent anstelle von bisher 280. bebaute und unbebaute Grundst\u00fccke werden mit der &#8222;Grundsteuer B&#8220; veranschlagt. Sie betr\u00e4gt nun 450 Prozent anstelle von bisher 390.<br \/>\nDer Fachdienst Finanzservice der Stadt hat alles fertig vorbereitet, die Bescheide \u00fcber die neu festgesetzte Grundsteuer gehen Anfang 2025 an die Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer*innen hinaus. Das sind rund 17.670 Adressen f\u00fcr die Grundsteuer B und etwa 1.200 f\u00fcr die Agrar- und Forstfl\u00e4chen.<br \/>\nVon der Reform betroffen sind allerdings viele Marburgerinnen und Marburger mehr: Bei Mietwohnungen wird die Grundsteuer umgelegt und geh\u00f6rt zu den Nebenkosten. Auch dabei gilt: Durch die Reform zahlen manche k\u00fcnftig weniger und andere mehr.<br \/>\nBeschlossen haben die Stadtverordneten zudem die neue &#8222;Grundsteuer C&#8220; in Marburg f\u00fcr Grundst\u00fccke, die zwar baureif sind, aber von den Eigent\u00fcmer*innen nicht bebaut werden. Die neue Steuer soll den Wohnungsbau in Marburg f\u00f6rdern und Bodenspekulationen entgegenwirken. Sie wird aber erst ab 2026 erhoben. Bis dahin sind noch umfangreiche Vorarbeiten, Pr\u00fcfungen und auch ein Austausch mit anderen hessischen Kommunen notwendig.<br \/>\nNach den Rekordeinnahmen an Gewerbesteuern vom Pharma-Standort hatte Marburg den Gewerbesteuersatz 2022 von 400 auf 357 Prozentpunkte gesenkt. Das entsprach dem so genannten &#8222;Nivellierungssatz&#8220; als dem &#8211; von der Landesregierung vorgesehenen &#8211; Gewerbesteuer-Satz f\u00fcr die St\u00e4dte und Gemeinden in Hessen. Nach diesem Satz berechnet das Land die Gewerbesteuerumlage: Sie wird von den Kommunen an Wiesbaden abgef\u00fchrt.<br \/>\nWer darunter liegt, muss trotzdem den h\u00f6heren Satz zahlen. Nach oben gilt die &#8222;Nivellierung&#8220; nicht: Legt eine Stadt f\u00fcr ihre Unternehmen h\u00f6here Gewerbesteuers\u00e4tze fest, gibt sie auch die h\u00f6here Umlage nach Wiesbaden weiter.<br \/>\nAb 2025 gilt in Hessen der neue Nivellierungssatz von 380. Danach richtet sich auch die Stadt Marburg wieder und erh\u00f6ht ebenfalls auf 380 Punkte. Die Stadt rechnet 2025 mit Ertr\u00e4gen aus der Gewerbesteuer von 119 Millionen Euro. Gewerbesteuerpflichtig sind in der Universit\u00e4tsstadt 2.312 Unternehmen. Weitere Informationen zu Steuern und Abgaben gibt es auf der Homepage der Stadt Marburg unter <a href=\"http:\/\/www.marburg.de\/steuern-und-abgaben\">www.marburg.de\/steuern-und-abgaben<\/a>.<\/p>\n<p>* pm: Stadt Marburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Stadt Marburg teilt die Grundsteuer ab 2025 neu auf. 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