{"id":16130,"date":"2024-08-14T18:40:00","date_gmt":"2024-08-14T16:40:00","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=16130"},"modified":"2024-08-14T18:40:00","modified_gmt":"2024-08-14T16:40:00","slug":"verurteilung-und-verfassungsbeschwerde-irma-trommer-geht-nach-karlsruhe","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=16130","title":{"rendered":"Verurteilung und Verfassungsbeschwerde: Irma Trommer geht nach Karlsruhe"},"content":{"rendered":"<p>Irma Trommer erhebt Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Aktionen der &#8222;Letzten Generation&#8220;. Die 28-j\u00e4hrige Schauspielerin aus Berlin ist Tochter der Marburger Aktivistin Jana Trommer. <!--more--><br \/>\nVerfassungsbeschwerde erhebt die Schauspielerin und Klima-Aktivistin Irma Trommer am Donnerstag (15. August) gemeinsam mit der Kanzlei akm Rechtsanw\u00e4lt*innen gegen ihre Verurteilung wegen Teilnahme an zwei Stra\u00dfenblockaden der Letzten Generation im Juli 2022. Das Urteil erging f\u00fcr beide F\u00e4lle wegen gemeinschaftlicher N\u00f6tigung in mittelbarer T\u00e4terschaft gem\u00e4\u00df Paragraph 240 Absatz 1 und 2 sowie Paragraph 25 Absatz 1 Variante 2 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgrund des Festklebens an der Stra\u00dfe (\u00a7 113 Abs. 1 StGB).<br \/>\nAm 6. Juni 2023 wurde Trommer vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt. Infolge der Best\u00e4tigung des Urteils im Berufungsverfahren am Landgericht Berlin und Revision vor dem Kammergericht Berlin wird nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Fall besch\u00e4ftigt werden. Der Verein &#8222;R\u00fcckendeckung f\u00fcr eine aktive Zivilgesellschaft&#8220; (RAZ) hat die Vorbereitung dieser Verfassungsbeschwerde koordiniert, an der diverse Expertinnen und Experten f\u00fcr Verfassungsrecht und Strafrecht mitgearbeitet haben.<br \/>\nDie Verfassungsbeschwerde r\u00fcgt die Verletzung von Grundrechten. In den vorangegangenen Entscheidungen wurde nicht hinreichend gew\u00fcrdigt, dass die Blockaden im Rahmen einer nach Artikel 8 des Grundgesetzes (GG) grundrechtlich gesch\u00fctzten Versammlung stattfanden und die Anwendung des \u00a7 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) auf das Festkleben an der Stra\u00dfe den Tatbestand des Deliktes so ausweitet, dass damit das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot f\u00fcr Strafgesetze verletzt ist. Die ordentlichen Gerichte weigern sich au\u00dferdem bis dato bis in die letzten Instanzen, Grunds\u00e4tze der Abw\u00e4gung von Rechtsg\u00fctern im Rahmen der Verwerflichkeitspr\u00fcfung einer vermeintlichen N\u00f6tigung, die das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt hat, im Rahmen gewisser Protestbewegungen und -formen anzuwenden.<br \/>\nLilly Schubert vom RAZ erkl\u00e4rte am Mittwoch (14. August) die Beweggr\u00fcnde f\u00fcr die Verfassungsbeschwerde: &#8222;Wir haben in den letzten zwei Jahren der rechtlichen Betreuung die volle Bandbreite an rechtlicher Ahndung von Stra\u00dfenblockaden der Letzten Generation erlebt: Von vereinzelten Freispr\u00fcchen, Einstellungen mit und ohne Auflagen, \u00fcber unz\u00e4hlige Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen auf Bew\u00e4hrung und zuletzt 16 Monate Haft ohne Bew\u00e4hrungsm\u00f6glichkeit. Zum Teil beobachten wir monatelanges Gerichte-Ping-Pong, in dem Amtsgerichtsurteile \u00fcber Landgerichte vor den Oberlandesgerichten landen und wegen Verfahrensfehler zur\u00fcck ans Amtsgericht gegeben werden. F\u00fcr die Betroffenen ist dieses Prozedere eine Tortur und birgt gro\u00dfe Unsicherheit bez\u00fcglich zu erwartender Konsequenzen.&#8220;<br \/>\nAktuelles Beispiel f\u00fcr dieses Hin-und-Her ist die, ebenfalls am Donnerstag (15. August) in Karlsruhe stattfindende, m\u00fcndliche Revisionsverhandlung am Oberlandesgericht. Hintergrund ist ein Freispruch f\u00fcr zwei Frauen im Alter von 48 und 23 Jahren wegen versuchter N\u00f6tigung vor dem Amtsgericht Freiburg, woraufhin die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegte. Es ist das zweite Verfahren dort in diesem Jahr. Bei der letzten Verhandlung im Februar 2024 verpasste das OLG es, sich zu positionieren und tats\u00e4chlich inhaltlich mit den Hintergr\u00fcnden der Proteste auseinanderzusetzen. Stattdessen gab es der Revision dahingehend statt, dass es auf die Unm\u00f6glichkeit einer Entscheidung aufgrund fehlender Angaben einging.<br \/>\nDie Rechtslage zu Stra\u00dfenblockaden ist nicht eindeutig, auch wenn das immer wieder von Politikerinnen und Politikern oder in medialen Vorverurteilungen verlautet wird, die schnellere und teils h\u00e4rtere Verurteilungen fordern. Es bestehen grunds\u00e4tzliche verfassungsrechtliche Fragen zur Reichweite des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Absatz 1 GG. Ungekl\u00e4rt sind zudem die Auswirkungen anderer Verfassungsgrunds\u00e4tze: Muss etwa die Verpflichtung der Regierung zum Schutz der Lebensgrundlagen heutiger und zuk\u00fcnftiger Generationen, die sich aus Artikel 20a GG in Verbindung mit den Grundrechten und dem menschenrechtlichen Anspruch auf effektiven Klimaschutz aus Artikel 8 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention ergibt, von den Strafgerichten bei Klimaprotesten in der Verwerflichkeit ber\u00fccksichtigt werden?<br \/>\nArtikel 8 des Grundgesetzes gew\u00e4hrt au\u00dferdem allen Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Anmeldung oder staatliche Erlaubnis zur \u00f6ffentlichen Meinungskundgabe zu versammeln. Dabei sind auch Demonstrationen gemeint, die den Verkehr st\u00f6ren und als nervig empfunden werden. Grundrechtsbet\u00e4tigung und offene Protestr\u00e4ume in Deutschland sind Wesensmerkmale unserer aktiven demokratischen Zivilgesellschaft.<br \/>\n&#8222;Die intensive h\u00f6chstrichterliche Auseinandersetzung mit diesen &#8211; im Kontext der Klimakrise und der Protestform der Sta\u00dfenblockade &#8211; ist h\u00f6chste Zeit&#8220;, findet Klagef\u00fchrerin Trommer:<br \/>\n&#8222;Die Verfassungsbeschwerde muss vom Bundesverfassungsgericht zun\u00e4chst zur Entscheidung angenommen werden&#8220;, erl\u00e4uterte Schubert. &#8222;Wir sind optimistisch, dass im Angesicht der tausenden noch laufenden Verfahren gegen Klimaaktivist*innen und der Besorgnis \u00fcber die wachsenden Einschr\u00e4nkungen der Versammlungsfreiheit in Europa und weltweit das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung in der Sache treffen wird.&#8220;<\/p>\n<p>* pm: R\u00fcckenwind f\u00fcr eine aktive Zivilgesellschaft e.V., Berlin<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Irma Trommer erhebt Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Aktionen der &#8222;Letzten Generation&#8220;. 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