{"id":16093,"date":"2024-08-06T14:01:50","date_gmt":"2024-08-06T12:01:50","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=16093"},"modified":"2024-08-06T14:01:50","modified_gmt":"2024-08-06T12:01:50","slug":"sicher-sein-rp-zum-arbeitsschutz-auszubildender","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=16093","title":{"rendered":"Sicher sein: RP zum Arbeitsschutz Auszubildender"},"content":{"rendered":"<p>Arbeitsschutzexperten des Regierungspr\u00e4sidiums Gie\u00dfen informieren \u00fcber besondere Regeln zum Schutz Auszubildender. Die jungen Leute sollen sicher und gesch\u00fctzt den Berufseinstieg meistern. <!--more--><br \/>\nF\u00fcr manche hat die Ausbildung bereits begonnen. F\u00fcr andere geht sie in wenigen Wochen los. F\u00fcr viele Jugendliche ist das ein Grund zur Freude.<br \/>\nAls neue Azubis wagen viele den n\u00e4chsten Schritt hin in das Berufsleben. Beim Start spielt neben dem Berufsbildungs- auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eine wichtige Rolle. Das Regierungspr\u00e4sidium Gie\u00dfen (RP) achtet als Aufsichtsbeh\u00f6rde darauf, dass die rechtlichen Grundlagen zu ihrem Schutz eingehalten werden und gibt p\u00fcnktlich zum Ausbildungsbeginn wichtige Tipps.<br \/>\n&#8222;Junge Menschen sind aus verschiedenen Gr\u00fcnden am Arbeitsplatz besonders gef\u00e4hrdet, denn ihnen fehlt einfach noch die Weitsicht ihrer erfahrenen Kolleginnen und Kollegen&#8220;, sagte Regierungspr\u00e4sident Dr. Christoph Ullrich. F\u00fcr den Arbeitgeber bestehen daher besondere Pflichten. &#8222;Werden die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen vom Arbeitgeber erf\u00fcllt, ist das die Grundlage f\u00fcr einen guten Start in das Arbeitsleben der Jugendlichen.&#8220; Gerade in einer Zeit von zunehmendem Fachkr\u00e4ftemangel m\u00fcsse fr\u00fchzeitig daf\u00fcr Sorge getragen werden, Arbeitskr\u00e4fte lange gesund zu erhalten.<br \/>\nVor allem bei der Arbeitszeit gelten klare Regeln. Am Tag d\u00fcrfen die Jugendlichen maximal acht Stunden arbeiten, w\u00f6chentlich nicht mehr als 40 Stunden. &#8222;Diese Grenzen d\u00fcrfen nur in bestimmten F\u00e4llen \u00fcberschritten werden&#8220;, erkl\u00e4rte Arbeitsschutzexperte Sascha Dietz vom RP. So k\u00f6nnten zum Beispiel Jugendliche, die an einzelnen Werktagen weniger als acht Stunden arbeiten, an den \u00fcbrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden besch\u00e4ftigt werden.<br \/>\n&#8222;Das ist wichtig f\u00fcr die Anpassung an die Arbeitszeit der Erwachsenen besonders bei Gleitzeit&#8220;, erl\u00e4uterte er. &#8222;Die maximale Arbeitszeit von achteinhalb Stunden darf jedoch nicht \u00fcberschritten werden.&#8220;<br \/>\nSp\u00e4testens nach viereinhalb Stunden Arbeit steht die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause an: Bei bis zu sechs Stunden Arbeit sind es 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden Arbeit sogar 60 Minuten. Unter einer &#8222;Ruhepause&#8220; wird die Arbeitsunterbrechung von mindestens einer Viertelstunde verstanden. Unterbrochen werden m\u00fcssen die Arbeitstage dann von mindestens zw\u00f6lf Stunden Arbeitsruhe.<br \/>\nF\u00fcr den Unterricht an Berufsschulen gibt es f\u00fcr die Auszubildenden ebenfalls besondere Regeln. Sie werden freigestellt und d\u00fcrfen nicht zur vorherigen Arbeit herangezogen werden, wenn der Berufsschulunterricht vor 9 Uhr beginnt. Die Unterrichtsstunden werden auf die Arbeitszeit angerechnet. Einmal in der Woche wird der Azubi an einem Berufsschultag mit mehr als f\u00fcnf Unterrichtsstunden freigestellt. Danach muss dann nicht mehr im Betrieb gearbeitet werden.<br \/>\nDie durchschnittliche t\u00e4gliche Arbeitszeit wird f\u00fcr diesen Tag angerechnet. Findet in der Woche ein weiterer Berufsschultag statt, greift auch hier eine Freistellung, wobei die anschlie\u00dfende Arbeit im Betrieb in diesem Fall noch m\u00f6glich ist. In Berufsschulwochen mit Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an f\u00fcnf Tagen m\u00fcssen Auszubildende ebenfalls freigestellt werden.<br \/>\nDoch auch weitere Besch\u00e4ftigungszeiten sind vom Jugendarbeitsschutzgesetz gedeckt. Generell gilt f\u00fcr die jungen Berufseinsteiger die F\u00fcnf-Tage-Woche. &#8222;F\u00fcr gew\u00f6hnlich bedeutet das ein grunds\u00e4tzlich freies Wochenende f\u00fcr die Azubis&#8220;, erl\u00e4uterte Arbeitsschutzexperte Florian Lang. &#8222;In manchen Branchen wie zum Beispiel in B\u00e4ckereien und Konditoreien oder in Reparaturwerkst\u00e4tten f\u00fcr Kraftfahrzeuge darf aber auch samstags gearbeitet werden.&#8220;<br \/>\nZudem darf zum Beispiel in Gastst\u00e4tten oder Kranken- und Pflegeberufen auch sonntags gearbeitet werden. Das \u00e4ndert aber nichts am Grundsatz der F\u00fcnf-Tage-Woche. &#8222;Wenn ein Jugendlicher am Wochenende arbeiten soll, muss er an einem anderen Tag der Woche frei bekommen&#8220;, erkl\u00e4rte Clara Ferber vom RP.Mindestens an zwei Samstagen und Sonntagen im Monat findet in jedem Fall keine Besch\u00e4ftigung statt.<br \/>\nNeben der Arbeitszeit ist auch der Umgang mit Gefahrstoffen oder gef\u00e4hrlicher Arbeit geregelt. &#8222;Jugendliche d\u00fcrfen mit Arbeiten, die ihre psychischen und physischen Kr\u00e4fte \u00fcberfordern, nicht besch\u00e4ftigt werden&#8220;, berichtete Bianca Hoyer. Beim RP ist sie ebenfalls f\u00fcr den Arbeitsschutz zust\u00e4ndig.<br \/>\nIhr Kollege Dietz erg\u00e4nzte: &#8222;Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen die Azubis nicht mit besonders unfallgef\u00e4hrdeten Arbeiten betraut werden, bei ung\u00fcnstigen Wetterbedingungen arbeiten oder sich mit sch\u00e4dlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Stoffen besch\u00e4ftigen.&#8220; Diese Verbote sind grunds\u00e4tzlicher Natur. Von den Jugendlichen d\u00fcrfen solche T\u00e4tigkeiten aber dennoch ausgef\u00fchrt werden, wenn sie f\u00fcr die Ausbildung des Jugendlichen dringend notwendig sind und unter Anleitung und Aufsicht fachkundiger Kollegen stattfinden.<br \/>\nBei potenziell gef\u00e4hrlichen Aufgaben ist zu beachten: der Arbeitgeber kl\u00e4rt die Azubis \u00fcber die bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren auf und muss ihnen vorbeugende Verhaltensweisen und Schutzma\u00dfnahmen gegen diese Gefahren zeigen, bevor sie mit der T\u00e4tigkeit beginnen. &#8222;Maschinen m\u00fcssen vom Ausbilder vorgef\u00fchrt werden, und die Jugendlichen m\u00fcssen \u00fcber Schutzvorrichtungen und richtiges Verhalten belehrt werden&#8220;, sagte Hoyer. &#8222;Das gilt besonders im Umgang mit den gesundheitsgef\u00e4hrdenden Gefahrstoffen.&#8220;<br \/>\nBei der Festlegung von allen Schutzma\u00dfnahmen sind grunds\u00e4tzlich der Betriebsarzt sowie die zust\u00e4ndige Fachkraft f\u00fcr Arbeitssicherheit zu beteiligen. &#8222;Au\u00dferdem ist eine mindestens halbj\u00e4hrliche Wiederholung der Unterweisung durch den Arbeitgeber oder Ausbilder Pflicht.&#8220;<br \/>\nDer Gesetzgeber hat auch der gesundheitlichen Betreuung eine gro\u00dfe Bedeutung im JArbSchG einger\u00e4umt. Vor gesundheitlichen Sch\u00e4den k\u00f6nnen die Jugendlichen durch \u00e4rztliche Untersuchungen bewahrt werden. &#8222;Eine Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Eintritt in das Berufsleben stattgefunden haben&#8220;, betonte Dietz. &#8222;Dem Arbeitgeber muss dabei eine vom untersuchenden Arzt ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden; andernfalls darf der Jugendliche nicht besch\u00e4ftigt werden.&#8220;<br \/>\nEine weitere \u00e4rztliche Nachuntersuchung ist dann im ersten Jahr nach Beginn der Besch\u00e4ftigung vorgeschrieben inklusive der weiteren Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung beim Arbeitgeber. Sollte der Azubi dies nicht machen, wird er dazu von seinem Arbeitgeber schriftlich aufgefordert. In dieser Erinnerung muss darauf hingewiesen werden, dass der Arbeitgeber den Azubi nicht weiter besch\u00e4ftigen darf, wenn dieser die Bescheinigung nicht sp\u00e4testens 14 Monate nach Beginn der Ausbildung vorlegt.<br \/>\nWeitere Informationen zum Jugendarbeitsschutz sind auf der Internetseite des RP Gie\u00dfen unter <a href=\"http:\/\/www.rp-giessen.de\">www.rp-giessen.de<\/a> im Bereich Jugendarbeitsschutz oder im Arbeitsschutzportal des Hessischen Ministeriums f\u00fcr Soziales und Integration zu finden. Bei Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz w\u00e4hrend der Ausbildung bieten Bianca Hoyer, Sascha Dietz, Clara Ferber und Florian Langals RP-Arbeitsschutzexperten gerne ihre Hilfe an. Sie sind zu erreichen unter 0641\/303-3237 und 0641\/303-8600 oder auch auf der RP-Internetseite zu finden.<\/p>\n<p>* pm: Regierungspr\u00e4sidium Gie\u00dfen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitsschutzexperten des Regierungspr\u00e4sidiums Gie\u00dfen informieren \u00fcber besondere Regeln zum Schutz Auszubildender. 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