{"id":15473,"date":"2024-04-23T15:45:00","date_gmt":"2024-04-23T13:45:00","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=15473"},"modified":"2024-04-23T15:45:00","modified_gmt":"2024-04-23T13:45:00","slug":"imperativ-europawahl-und-buergerentscheid-am-9-juni","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=15473","title":{"rendered":"Imperativ: Europawahl und B\u00fcrgerentscheid am 9. Juni"},"content":{"rendered":"<p>Marburg w\u00e4hlt das Europaparlament und stimmt in B\u00fcrgerentscheid ab. Das Wahllokal im Rathaus \u00f6ffnet ab 29. April. <!--more--><br \/>\nAm Montag (29. April) \u00f6ffnet wieder das Wahllokal im Rathaus. Dann startet die Briefwahl f\u00fcr die Marburger B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die am Sonntag (9. Juni) dar\u00fcber entscheiden k\u00f6nnen, wer zum n\u00e4chsten Europaparlament geh\u00f6rt. Am selben Tag k\u00f6nnen sie sich am B\u00fcrgerentscheid beteiligen und dar\u00fcber abstimmen, ob bis 2035 der Autoverkehr in Marburg zugunsten von Bus-, Rad-<br \/>\nund Fu\u00dfverkehr halbiert werden soll.Der <a href=\"http:\/\/wahl.marburgviews.de\/2024\">B\u00fcrgerentscheid und die Europawahl<\/a> finden beide am 9. Juni statt, sind aber unabh\u00e4ngig voneinander. Das ist auch an den Wahlunterlagen erkennbar: f\u00fcr die Wahl zum Europ\u00e4ischen Parlament wird ein roter Wahlbriefumschlag verwendet, f\u00fcr die Abstimmung \u00fcber den B\u00fcrgerentscheid ein gelber Wahlbriefumschlag.<br \/>\nAlle f\u00fcnf Jahre w\u00e4hlen die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Europ\u00e4ischen Union (EU) ein neues Europ\u00e4isches Parlament. In 27 Staaten wird gew\u00e4hlt. In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag (9. Juni) statt.<br \/>\n34 Parteien und Gruppen werben um Stimmen. Insgesamt stellt Deutschland 96 der 705 Sitze des EU-Parlaments. F\u00fcr die Europawahl sind Menschen wahlberechtigt, die eine deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen oder B\u00fcrger*innen eines anderen EU-Mitgliedsstaats sind.<br \/>\nSie m\u00fcssen seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag innerhalb der EU ihren Hauptwohnsitz haben. Eine Besonderheit gilt f\u00fcr EU-B\u00fcrger, die in Deutschland und nicht wie bisher im Heimatland w\u00e4hlen m\u00f6chten: Sie m\u00fcssen vorher bis Sonntag (19. Mai) beim Wahlamt die Aufnahme ins W\u00e4hlerverzeichnis beantragen.<br \/>\nErstmals wird zur Europawahl 2024 das Wahlalter gesenkt: Wahlberechtig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Jede W\u00e4hlerin und jeder W\u00e4hler hat eine Stimme. Mehr zum EU-Parlament gibt es online auf <a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\">www.europarl.europa.eu<\/a>.<br \/>\nEin B\u00fcrgerentscheid ist keine Wahl, sondern eine kommunale Abstimmung. Dabei wird \u00fcber eine formulierte Frage abgestimmt, die mit &#8222;Ja&#8220; oder &#8222;Nein&#8220; zu beantworten sein muss. Grundlage sind die Hessische Gemeindeordnung (HGO) und das Kommunalwahlgesetz. So k\u00f6nnen am B\u00fcrgerentscheid in Marburg alle Deutschen sowie B\u00fcrger*innen der Europ\u00e4ischen Union teilnehmen, wenn sie mindestens seit sechs Wochen vor dem Abstimmungstag ihren Hauptwohnsitz in der Universit\u00e4tsstadt Marburg und das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br \/>\nGefragt werden die Marburgerinnen und Marburger beim B\u00fcrgerentscheid: &#8222;Sind Sie daf\u00fcr, dass das im Rahmen von MoVe 35 beschlossene Ziel einer Halbierung des PKW-Verkehrs zugunsten anderer Verkehrsmittelnutzungen weiterhin verfolgt wird?&#8220; Dahinter steht eines der Ziele aus dem MoVe-Konzept, mit dem erreicht werden soll, dass die Menschen im Jahr 2035 im Vergleich zu heute h\u00e4ufiger ihre Wege zu Fu\u00df, mit dem Fahrrad oder dem \u00d6ffentlichen Personennahverkehr (\u00d6PNV) zur\u00fccklegen &#8211; so dass der Anteil der zur\u00fcckgelegten Wege mit dem Auto halbiert wird.<br \/>\nSowohl die Wahlbenachrichtigungen f\u00fcr die Parlamentswahl als auch die Benachrichtigung zur Abstimmung mit dem B\u00fcrgerentscheid m\u00fcssen den Stimmberechtigten bis sp\u00e4testens Sonntag (19. Mai) zugegangen sein. Wer sie bekommt, steht im W\u00e4hlerverzeichnis, was zur Teilnahme an der Europawahl und zum B\u00fcrgerentscheid berechtigt. Sollte keine Benachrichtigung zur Wahl oder zur Abstimmung zugestellt worden sein, k\u00f6nnen Marburger*innen noch bis Freitag (24. Mai) im Wahlamt \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie im W\u00e4hlerverzeichnis stehen.<br \/>\nSowohl f\u00fcr die Europawahl als auch f\u00fcr den B\u00fcrgerentscheid k\u00f6nnen abMontag (29. April) bis Samstag (7. Juni) vor 18 Uhr im Wahlamt im Erdgeschoss des Rathauses am Markt Briefwahlunterlagen beziehungsweise Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden. Das muss pers\u00f6nlich unter Vorlage des Personalausweises geschehen. Die geheimen Stimmabgaben f\u00fcr die jeweils getrennten Vorg\u00e4nge von B\u00fcrgerentscheid und Wahl des Europaparlaments k\u00f6nnen auch direkt in einer Kabine im Rathaus erfolgen.<br \/>\nDas Wahlamt ist montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr ge\u00f6ffnet. Am Freitag vor der Wahl &#8211; dem 7. Juni &#8211; hat das Wahlamt bis 18 Uhr ge\u00f6ffnet.<br \/>\nDie Unterlagen k\u00f6nnen auch an die Wohnanschrift oder eine andere Adresse gesandt werden. Daf\u00fcr stellen die Wahlberechtigten einen schriftlichen Antrag unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatums und der Anschrift: per E-Mail an wahlen@marburg-stadt.de, per Brief an den Fachdienst 10.1 &#8211; Organisation der Universit\u00e4tsstadt Marburg, Barf\u00fc\u00dferstra\u00dfe 50, 35037 Marburg, oder per Telefax an 06421 201-1300. Eine telefonische Antragstellung ist unzul\u00e4ssig.<br \/>\nAuch eine digitale Beantragung \u00fcber den entsprechenden Button &#8222;Briefwahl beantragen&#8220; auf <a href=\"http:\/\/www.marburg.de\">www.marburg.de<\/a> ist m\u00f6glich. Eine Antragstellung ist ebenfalls m\u00f6glich \u00fcber das Antragsformular, das mit der Wahlbenachrichtigung verschickt wird, beziehungsweise \u00fcber den QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung.<br \/>\nDie Wahlbriefe m\u00fcssen sp\u00e4testens am 9. Juni 2024 um 18 Uhr wieder im Rathaus eingegangen sein, um an der Abstimmung oder Wahl teilzunehmen. Am Sonntag (9. Juni) sind die 74 Wahl- und Stimmlokale von 8 bis 18 Uhr in der Stadt ge\u00f6ffnet. Wo das jeweils zugeordnete Wahl- und Stimmlokal liegt, steht auf der Benachrichtigung. Zur Europawahl und zum B\u00fcrgerentscheid ist dabei die Wahl- und Stimmbenachrichtigung oder ein Ausweispapier mitzubringen. Auch ohne die jeweilige Benachrichtigung kann im Wahl- und Stimmlokal des eigenen Bezirks mit Ausweis w\u00e4hlen oder abstimmen, wer zuvor wie beschrieben im Verzeichnis der Stadt Marburg steht.<br \/>\nWahl- oder abstimmungsberechtigte, die wegen nachgewiesener pl\u00f6tzlicher Erkrankung den Wahl- und Stimmraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen k\u00f6nnen oder glaubhaft versichern k\u00f6nnen, dass ihnen die Unterlagen nicht zugegangen sind, haben die M\u00f6glichkeit, einen Wahl- oder Stimmschein noch bis Sonntag (9. Juni) um 15 Uhr zu beantragen. Nur f\u00fcr diese Notf\u00e4lle hat das Wahlamt auch am Samstag (8. Juni) von 8 bis 12 Uhr und am Wahltag von 7.30 bis 18 Uhr ge\u00f6ffnet.<\/p>\n<p>* pm: Stadt Marburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Marburg w\u00e4hlt das Europaparlament und stimmt in B\u00fcrgerentscheid ab. Das Wahllokal im Rathaus \u00f6ffnet ab 29. 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