{"id":14897,"date":"2024-02-09T12:26:20","date_gmt":"2024-02-09T11:26:20","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=14897"},"modified":"2024-02-09T12:26:20","modified_gmt":"2024-02-09T11:26:20","slug":"das-war-wichtig-13-waffen-und-2-500-schuss-munition-sichergestellt","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=14897","title":{"rendered":"Das war wichtig: 13 Waffen und 2.500 Schuss Munition sichergestellt"},"content":{"rendered":"<p>Kreis und Polizei haben Waffen in der Reichsb\u00fcrger-Szene sichergestellt. Die Beh\u00f6rde zieht die Waffenbesitzkarten ein. <!--more--><br \/>\n13 Schusswaffen und fast 2.500 Schuss Munition hat die Waffenbeh\u00f6rde des Landkreises Marburg-Biedenkopf gemeinsam mit der Polizei bei einer Person sichergestellt, die der Reichsb\u00fcrger-Szene zugeordnet wird. Die Person besa\u00df die Waffen legal und hatte als Sportsch\u00fctze und J\u00e4ger mehrere Waffenbesitzkarten. Diese waffen- und auch sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse hat die Waffenbeh\u00f6rde widerrufen und eingezogen.<br \/>\nHintergrund sind Zweifel an der Zuverl\u00e4ssigkeit der betroffenen Person. Nachdem das Amtsgericht Kirchhain einen Durchsuchungsbeschluss ausgestellt hatte, wurden die Waffen sowie waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse sichergestellt.<br \/>\n&#8222;Unsere Waffenbeh\u00f6rde, die Polizei und das Amtsgericht Kirchhain haben hier sehr gut und schnell zusammengearbeitet&#8220;, betonte Landrat Jens Womelsdorf. &#8222;Dieser Fall ist ein gutes Beispiel daf\u00fcr, dass auch die Kommunalverwaltung sehr aktiv f\u00fcr den Schutz unserer Demokratie eintritt und auch handelt.&#8220;<br \/>\nDer Landrat stellte klar: &#8222;Wir akzeptieren nicht, wenn der Kern unserer Verfassung und die Basis unseres demokratischen Zusammenlebens angegriffen werden.&#8220; Das Extremismus-Ph\u00e4nomen der Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sei in Kombination mit Waffenbesitz eine gef\u00e4hrliche Mischung, die entsch\u00e4rft werden m\u00fcsse.<br \/>\n&#8222;Wer unseren Rechtsstaat nicht anerkennt, sondern leugnet und die Grenze zum Strafrecht \u00fcberschreitet, muss jederzeit mit unangemeldetem Besuch von Ordnungsbeh\u00f6rde und Polizei rechnen&#8220;, f\u00fchrte Polizeirat Mathieu Wolf an. Der Leiter der regionalen Kriminalinspektion Marburg-Biedenkopf erg\u00e4nzte: &#8222;Die gemeinsamen Erfahrungen lehren uns, wir m\u00fcssen wachsam bleiben. Auch bei Vorf\u00e4llen, die unterhalb der Schwelle zur Strafverfolgung liegen, werden wir nat\u00fcrlich auch zeitnah im Zuge der Gefahrenabwehr t\u00e4tig.&#8220;<br \/>\nDie Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis setzt nach dem Waffengesetz voraus, dass die Person die erforderliche Zuverl\u00e4ssigkeit besitzt. &#8222;Wenn begr\u00fcndete Zweifel an dieser Zuverl\u00e4ssigkeit bestehen, hat die Waffenbeh\u00f6rde diese Erlaubnis zu widerrufen und kann den Besitz von Waffen untersagen&#8220;, erl\u00e4uterte Mike-Oliver Klotz als Leiter des zust\u00e4ndigen Fachbereichs Ordnung und Verkehr beim Landkreis Marburg-Biedenkopf. &#8222;Hinweise des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz sowie szenetypische Schreiben an den B\u00fcrgermeister einer Stadt im Ostkreis, die als Bedrohung aufgefasst wurden, lie\u00dfen begr\u00fcndete Zweifel an der Zuverl\u00e4ssigkeit der Person aufkommen. Dies f\u00fchrte jetzt dazu, dass wir die Waffenbesitzkarten eingezogen und die Waffen sichergestellt haben.&#8220;<br \/>\nZudem sei der Person dauerhaft untersagt worden, Waffen zu erwerben oder zu besitzen. Neben acht Waffenbesitzkarten und einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Treibladungspulver hat die Waffenbeh\u00f6rde des Kreises drei halbautomatische Pistolen, zwei Revolver, sechs Gewehre und zwei Luftpistolen sichergestellt. Hinzu kommen fast 2.500 Schuss Munition unterschiedlicher Kaliber. Aufgrund von Unzuverl\u00e4ssigkeit, fehlender pers\u00f6nlicher Eignung oder weil das Bed\u00fcrfnis wegfiel, hat die Waffenbeh\u00f6rde des Landkreises Marburg-Biedenkopf im Jahr 2023 insgesamt 13 waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen.<br \/>\nBei Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern handelt es sich um Gruppierungen oder Einzelpersonen, die die Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Rechtsordnung und Staatsorgane nicht anerkennen. Kennzeichnend f\u00fcr ihre Sichtweise ist die Leugnung und Absprache der Legitimation der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Rechtsordnung sowie der Repr\u00e4sentanten des Staates. Ihre Weltanschauung ist gepr\u00e4gt von der Fehlannahme, dass Deutschland kein souver\u00e4ner Staat, sondern lediglich eine privatrechtliche Firma beziehungsweise GmbH sei.<br \/>\nDabei berufen sich Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter nicht selten auf das historische Deutsche Reich, auf verschw\u00f6rungstheoretische Argumentationsmuster oder etwa auf ein selbst definiertes Naturrecht und definieren sich selbst als au\u00dferhalb der Rechtsordnung stehend. H\u00e4ufig sind sie bereit, Verst\u00f6\u00dfe gegen die Rechtsordnung zu begehen. Die Agitation der Szeneangeh\u00f6rigen richtet sich regelm\u00e4\u00dfig gegen Parlamente, Regierungen, die Justiz oder die Polizei.<br \/>\nGesetze, Urteile und Bescheide erkennen sie nicht an. F\u00fcr die Verwirklichung ihrer Ziele treten Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter aktiv ein zum Beispiel durch aggressives Verhalten gegen\u00fcber Beh\u00f6rden. Bestrebungen, die eine derart grunds\u00e4tzliche Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Institutionen, Gesetze und Vertreter beinhalten, bieten hinreichend tats\u00e4chliche Anhaltspunkte als verfassungsfeindliche Bestrebungen f\u00fcr eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kreis und Polizei haben Waffen in der Reichsb\u00fcrger-Szene sichergestellt. 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