{"id":14354,"date":"2023-11-15T16:40:00","date_gmt":"2023-11-15T15:40:00","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=14354"},"modified":"2023-11-16T12:33:55","modified_gmt":"2023-11-16T11:33:55","slug":"zum-laerm-geplant-zweite-phase-der-befragung-des-eisenbahn-bundesamts-2","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=14354","title":{"rendered":"Zum Entscheid gekommen: B\u00fcrgerbegehren Move35 wird abgelehnt"},"content":{"rendered":"<p>Das B\u00fcrgerbegehren zum Marburger Mobilit\u00e4tskonzept Move35 muss die Stadtverordnetenversammlung (StVV) ablehnen. Das ist das Ergebnis der Pr\u00fcfung des st\u00e4dtischen Wahlamts.<!--more--><\/p>\n<p>Move35 ist ein Mobilit\u00e4ts- und Verkehrsentwicklungskonzept der Stadt Marburg, das dem Fu\u00df- und Radverkehr sowie dem \u00d6ffentlichen Personennahverkehr (\u00d6PNV) mehr Priorit\u00e4t einr\u00e4umt. Das B\u00fcrgerbegehren wollte Move35 verhindern, da die Unterst\u00fctzer darin eine Behinderung des Autoverkehrs sehen.<\/p>\n<p>Das B\u00fcrgerbegehren brachte 6.827 g\u00fcltige Unterschriften zusammen, womit die n\u00f6tige Anzahl der Unterschriften erreicht wurde. Allerdings sind die Fragestellungen und die Begr\u00fcndung des Begehrens aus gleich mehreren Gr\u00fcnden rechtlich nicht zul\u00e4ssig. Demzufolge darf es keinen B\u00fcrgerentscheid geben. Das ist gesetzlich festgelegt. Entscheidungsspielraum gibt es nicht.<\/p>\n<p>Die Bundesrepublik ist eine repr\u00e4sentative Demokratie. Die Verfassung \u00fcbertr\u00e4gt Entscheidungen den gew\u00e4hlten Gremien. Plebiszite Elemente \u2013 also etwa Entscheidungen durch die B\u00fcrger*innen direkt \u2013 sind sehr eng geregelt.<\/p>\n<p>So muss ein B\u00fcrgerbegehren alle rechtlichen Vorgaben erf\u00fcllen, um zugelassen werden zu k\u00f6nnen. Die Parlamente k\u00f6nnen und d\u00fcrfen kein B\u00fcrgerbegehren zulassen, das gem\u00e4\u00df den rechtlichen Vorgaben nicht zul\u00e4ssig ist. Entsprechend wird das Parlament das B\u00fcrgerbegehren zu MoVe 35 ablehnen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Das j\u00fcngst eingereichte B\u00fcrgerbegehren, das sich gegen MoVe 35 ausspricht, ist nach Feststellung des Wahlamtes der Stadt Marburg aus mehreren Gr\u00fcnden nicht zul\u00e4ssig. In der rechtlichen Beurteilung der Fragestellung hat das Wahlamt dazu externe Fachkunde durch Prof. Dr. Martin Will eingeholt. Will hat einen Lehrstuhl f\u00fcr Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht, Recht der neuen Technologien und Rechtsgeschichte an der EBS Law School in Wiesbaden inne.<\/p>\n<p>\u201eDie rechtlichen Anforderungen f\u00fcr ein B\u00fcrgerbegehren sind nicht erf\u00fcllt, auch wenn das Quorum erreicht wurde. Insbesondere sind die Fragestellung und die Begr\u00fcndung aus gleich mehreren Gr\u00fcnden rechtlich unzul\u00e4ssig\u201c, erkl\u00e4rt Dr. Nicole P\u00f6ttgen, Wahlleiterin der Stadt Marburg.<\/p>\n<p>F\u00fcr ein B\u00fcrgerbegehren sind Unterschriften von 5 Prozent der 57.935 Wahlberechtigten bei der letzten Wahl in Marburg n\u00f6tig. Das ergibt ein Quorum von 2.897 Unterschriften. Eingereicht wurden 6.827 g\u00fcltige Unterschriften, von 8.399 eingereichten Unterschriften. Ung\u00fcltig waren Unterschriften etwa, weil die Unterzeichnenden minderj\u00e4hrig sind, nicht in Marburg gemeldet sind oder unvollst\u00e4ndige Angaben zur Person gemacht haben.<\/p>\n<p>Zwingende rechtliche Voraussetzung f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit der Fragestellung des B\u00fcrgerbegehrens ist, dass allein aus dem Text der Fragestellung und der Begr\u00fcndung v\u00f6llig klar ist, was mit dem Begehren erreicht werden soll. Das bedeutet, dass B\u00fcrger*innen, Gemeindeorgane und Verwaltung m\u00fcssen klar herauslesen k\u00f6nnen, was das Ziel des B\u00fcrgerbegehrens ist. Dazu geh\u00f6rt auch Klarheit dar\u00fcber, wasgenau eigentlich f\u00fcr wen zu tun ist, wenn das B\u00fcrgerbegehren erfolgreich ist. Kann es unterschiedlich interpretiert werden, ist es nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Bei der vorliegenden ersten Frage k\u00f6nnen die Unterzeichnenden nicht herauslesen, dass sie mit ihrer Unterschrift einen bereits gefassten Beschluss der StVV verhindern w\u00fcrden. Es wird nicht klar, was abgeschafft werden soll und was mit \u201evollst\u00e4ndig neuer Entwicklung\u201c gemeint ist. Soll MoVe 35 komplett abgeschafft werden? Sollen nur die 77 erw\u00e4hnten Ma\u00dfnahmen neu entwickelt werden? Werden die Szenarien, Leitlinien, Verkehrsanalysen anerkannt und beibehalten?<\/p>\n<p>Die zweite Frage, die regelm\u00e4\u00dfige B\u00fcrgerversammlungen fordert, ist ebenfalls rechtswidrig und unzul\u00e4ssig. Nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) kann die StVV nicht entscheiden, ob, wie oder wo eine B\u00fcrgerversammlung durchgef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>Ein B\u00fcrgerentscheid ersetzt nach HGO die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Daher kann auch ein B\u00fcrgerentscheid nicht \u00fcber B\u00fcrgerversammlungen entscheiden. Insgesamt w\u00fcrde die zweite Frage also eine Entscheidung herbeif\u00fchren wollen, die nicht rechtlich durchgesetzt werden kann.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist es f\u00fcr ein B\u00fcrgerbegehren grunds\u00e4tzlich nur eine Frage erlaubt, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Im vorliegenden B\u00fcrgerbegehren sind zwei Fragen aufgef\u00fchrt. Diese sind inhaltlich trennbar und k\u00f6nnten unterschiedlich beantwortet werden. Das ist ebenfalls nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Auch die Begr\u00fcndung des B\u00fcrgerbegehrens ist nicht ausreichend und damit ebenfalls rechtswidrig und unzul\u00e4ssig. Die Begr\u00fcndung muss den Sachverhalt darlegen und so verfasst sein, dass die B\u00fcrger*innen sich allein anhand des Textes ein Urteil bilden k\u00f6nnen. Hier wird ein konkreter Beschluss angegriffen aber nicht benannt.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wird der Inhalt des angegriffenen Beschlusses nicht beschrieben. So k\u00f6nnen sich die B\u00fcrger*innen anhand der Begr\u00fcndung kein Bild davon machen, welche Ma\u00dfnahmen sie mit ihrer Unterschrift konkret verhindern. Das aber w\u00e4re zwingend erforderlich.<\/p>\n<p>Die Kosten f\u00fcr eine Neukonzeptionierung werden vom B\u00fcrgerbegehren auf 225.000 Euro gesch\u00e4tzt. Dabei wurden die entstehenden Kosten f\u00fcr die beantragen B\u00fcrgerversammlungen in H\u00f6he von mehreren hunderttausend Euro nicht beachtet. Die Stadtverwaltung hat bei den letzten B\u00fcrgerversammlungen allein f\u00fcr Raummiete, Technik und Bewerbung (ohne Personal) zwischen 1000 und 2000 Euro aufgewandt.<\/p>\n<p>Das B\u00fcrgerbegehren fordert alle zwei Monate Sitzungen in allen 25 Ortsbezirken \u2013 das sind in zwei Jahren rund 300 B\u00fcrgerversammlungen. Daf\u00fcr fallen mindestens 300.000 bis 600.000 Euro an.<\/p>\n<p>Das B\u00fcrgerbegehren m\u00fcsste hierf\u00fcr Kostendeckungsvorschl\u00e4ge machen. Dabei muss genau gesagt werden, welche Ausgabe gestrichen oder welche Einnahme erzeugt werden soll. Diese Angaben fehlen aber im vorliegenden B\u00fcrgerbegehren.<\/p>\n<p>Die Entscheidung \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit des B\u00fcrgerbegehrens wird von der StVV getroffen. Allerdings ist die Entscheidung \u201egebunden\u201c.<\/p>\n<p>Das bedeutet, dass die Stadtverordnetenversammlung das B\u00fcrgerbegehren zulassen muss, wenn es rechtlich zul\u00e4ssig ist \u2013 und es in keinem Fall zulassen darf, wenn es nicht die rechtlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt. Es gibt keinen Ermessensspielraum und keinen Raum f\u00fcr politische \u00dcberlegungen.<\/p>\n<p>Einen B\u00fcrgerentscheid wird es also nicht geben, das Verwaltungsverfahren endet mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Gegen den Beschluss k\u00f6nnen alle, die das Begehren unterschrieben haben, Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.<\/p>\n<p>* pm: Stadt Marburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das B\u00fcrgerbegehren zum Marburger Mobilit\u00e4tskonzept Move35 muss die Stadtverordnetenversammlung (StVV) ablehnen. 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Trotzdem k\u00f6nnen mehr als 8.000 Unterschriften aus der\u2026","rel":"","context":"In &quot;Politik&quot;","img":{"alt_text":"","src":"","width":0,"height":0},"classes":[]},{"id":6416,"url":"http:\/\/marburg.news\/?p=6416","url_meta":{"origin":14354,"position":3},"title":"Fast eine Sensation: Ann\u00e4hernd 3.800 Teilnehmende an Move35","date":"28. Januar 2021","format":false,"excerpt":"Die Umfrage zu \"MoVe35\" ist abgeschlossen. 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