{"id":13241,"date":"2023-07-13T17:48:07","date_gmt":"2023-07-13T15:48:07","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=13241"},"modified":"2023-07-13T17:48:07","modified_gmt":"2023-07-13T15:48:07","slug":"marburger-zukunftsplaene-elf-grundsatzbeschluesse-zum-regionalplan-mittelhessen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=13241","title":{"rendered":"Marburger Zukunftspl\u00e4ne: Elf Grundsatzbeschl\u00fcsse zum Regionalplan Mittelhessen"},"content":{"rendered":"<p>Wichtige Beschl\u00fcsse f\u00fcr die Entwicklung der Region hat die Regionalversammlung Mittelhessen (RVM) in Wetzlar gefasst. Elf Grundsatzpapiere sind eine wichtige Richtschnur f\u00fcr den k\u00fcnftigen Regionalplan Mittelhessen. <!--more--><br \/>\nDie Regionalversammlung hat im Kreishaus des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar getagt. Dabei wurden vor allem elf Grundsatzpapiere f\u00fcr die Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen beraten und schlie\u00dflich beschlossen. Sie sind eine wichtige Richtschnur, wie mit den eingegangenen Stellungnahmen umgegangen wird.<br \/>\nIn einem bisher einmalig umfangreichen Prozess sind im ersten Beteiligungsverfahren rund 1.600 Stellungnahmen mit etwa 7.600 Einzelantr\u00e4ge eingegangen. Ebenfalls auf der Tagesordnung stand der sogenannte &#8222;Rotor-Out-Beschluss&#8220;, mit dem der mittelhessische Beitrag zur Energiewende sichergestellt werden soll.<br \/>\nViele Beratungen hatte es bereits vor der Genehmigung des Entwurfs durch die Regionalversammlung im September 2021 gegeben, in die auch die 101 betroffenen St\u00e4dte und Gemeinden waren zuvor in einem fr\u00fchen Stadium eingebunden worden. Zuletzt ist der beschlossene Planentwurf bis Mitte M\u00e4rz 2022 offengelegt worden.<br \/>\nvon einer enormen Resonanz berichtete Regierungspr\u00e4sident Dr. Christoph Ullrich in seiner Rede. Beh\u00f6rden, Unternehmen und mittelhessische B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger hatten die Gelegenheit genutzt und eine Stellungnahme abgegeben. Das ging auf drei Wegen: per Post, \u00fcber E-Mail und erstmals auch auf einer digitalen Beteiligungsplattform.<br \/>\nWegen der au\u00dferordentlich hohen Zahl eingegangener Stellungnahmen habe es &#8222;einige Zeit gedauert, bis sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Oberen Landesplanungsbeh\u00f6rde einen \u00dcberblick \u00fcber die einzelnen Antragsziele verschafft und erste Gedanken zu einer Erwiderung aus fachlicher Sicht gemacht haben&#8220;, erl\u00e4uterte Ullrich. Das sei bei dem vorliegenden Regionalplan-Entwurf auch wegen der vielfach sehr kontr\u00e4ren Stellungnahmen nicht ganz einfach gewesen: &#8222;So wurde oft ein und dieselbe Fl\u00e4che, die im Planentwurf f\u00fcr eine Siedlungsentwicklung vorgesehen war, von den einen heftig abgelehnt, w\u00e4hrend andere sie als viel zu klein f\u00fcr den vor Ort erwarteten Wohnsiedlungsfl\u00e4chenbedarf eingesch\u00e4tzt haben.&#8220;<br \/>\nDie hohe Zahl kann nicht verwundern, erstreckt sich der mittelhessische RP-Bezirk doch auf die f\u00fcnf Landkreise und Distanzen zwischen Limburg und Schlitz in der Ost-West-Richtung sowie zwischen M\u00fcnchhausen und Hungen von Norden nach S\u00fcden. Im Regierungsbezirk leben \u00fcber eine Million Menschen.<br \/>\nIn ihrer Sitzung hat sich die Regionalversammlung nun mit den wesentlichen Inhalten der Zuschriften befasst. Damit bei fast 8.000 Anregungen und Bedenken der \u00dcberblick behalten werden kann, sind zuvor insgesamt elf Grundsatzpapiere als Orientierung entwickelt und in den vergangenen Monaten diskutiert worden. Sie sind \u00fcbertitelt in die Kategorien &#8222;Regionale Raumstruktur&#8220;, &#8222;Bev\u00f6lkerungsentwicklung und Siedlungsfl\u00e4chen&#8220;, &#8222;Industrie-<br \/>\nund Gewerbefl\u00e4chen&#8220;, &#8222;Arten- und Biotopschutz&#8220;, &#8222;Regionaler Gr\u00fcnzug&#8220;, &#8222;Siedlungsklima&#8220;, &#8222;Landwirtschaft&#8220; Teil 1 und 2 einschlie\u00dflich Photovoltaik-Freifl\u00e4chenanlagen, Forstwirtschaft, Rohstoffsicherung und -abbau sowie &#8222;Regionale Infrastruktur &#8211; Verkehr&#8220;.<br \/>\n&#8222;Aufgabe der Grundsatzpapiere ist es, ausgehend von einem \u00dcberblick \u00fcber die Ergebnisse der Beteiligung die grundlegenden Vorgaben f\u00fcr die weitere Bearbeitung aufzuzeigen&#8220;, betonte Ullrich w\u00e4hrend der Sitzung. Und in Richtung der anwesenden RVM-Vertreterinnen und Vertreter f\u00fcgte er hinzu: &#8222;Zu jedem Grundsatzpapier haben Sie, meist nach intensiven Diskussionen, eine Beschlussempfehlung abgegeben, teilweise mit \u00c4nderungen gegen\u00fcber dem Entwurf der Verwaltung.&#8220;<br \/>\nIn der abschlie\u00dfenden Beratung sind alle Grundsatzpapiere angenommen worden. Au\u00dferdem ist ein Kriterienkatalog zum regionalplanerischen Ziel &#8222;Trassensicherung von ehemaligen Bahnstrecken&#8220; verabschiedet worden.<br \/>\nAuch der RVM-Vorsitzende Klaus Weber zeigte sich mit den bislang erzielten Ergebnissen zufrieden: &#8222;Seit Januar haben sich die verschiedenen Gremien der Regionalversammlung in 13 Sitzungen intensiv mit den Grundsatzpapieren besch\u00e4ftigt und empfehlen dem Plenum mit gro\u00dfer Mehrheit, die Dokumente zu beschlie\u00dfen.&#8220; Die Beratung und Beschlussfassung in den Aussch\u00fcssen der Regionalversammlung \u00fcber jede einzelne Stellungnahme soll im Herbst starten.<br \/>\nDer finale Beschluss \u00fcber deren Bewertung und \u00fcber eine nochmalige \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung wird vermutlich im ersten Halbjahr 2024 gefasst. Mit diesem Beschluss wird dann auch der Zeitraum des zweiten Beteiligungsverfahrens festgelegt.<br \/>\nDas Ziel ist, den Plan danach von der Regionalversammlung Mittelhessen beschlie\u00dfen zu lassen. Genehmigt wird er letztlich von der Landesregierung.<br \/>\nAls weiteres gro\u00dfes Thema stand die Windenergie auf der Tagesordnung im Wetzlarer Kreishaus, mit Auswirkungen auf den Teilregionalplan Energie Mittelhessen. Dabei geht es um den sogenannten &#8222;Rotor-Out-Beschluss&#8220;. Der ist im Windenergiefl\u00e4chenbedarfsgesetz geregelt und erlaubt, dass Rotorfl\u00e4chen regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber die Grenze der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie hinausragen d\u00fcrfen.<br \/>\n&#8222;Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus den umfangreichen gesetzlichen \u00c4nderungen, die die Bundesregierung seit dem letzten Jahr auf den Weg gebracht hat, um die Energiewende wirksam zu beschleunigen&#8220;, berichtete Regierungspr\u00e4sident Ullrich. Der Beschluss sei die wesentliche Voraussetzung daf\u00fcr, dass die im Teilregionalplan Energie Mittelhessen ausgewiesenen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie &#8222;voll umf\u00e4nglich&#8220; ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnten, &#8222;n\u00e4mlich dann, wenn es darum geht, wie Mittelhessen &#8211; und Hessen insgesamt &#8211; den geforderten Beitrag zur Erreichung der Fl\u00e4chenziele f\u00fcr die Windenergienutzung leistet.&#8220;<br \/>\nDas Thema Windenergie wird die Regionalversammlung auch in der zweiten Jahresh\u00e4lfte besch\u00e4ftigen. &#8222;In Vorbereitung befindet sich die Vorlage f\u00fcr einen weiteren Beschluss&#8220;, k\u00fcndigte der Regierungspr\u00e4sident an. Mit ihm soll aufgezeigt werden, dass es dem Land Hessen mit den Teilregionalpl\u00e4nen Energie f\u00fcr Nord-, Mittel- und S\u00fcdhessen gelungen sei, den bundesgesetzlich f\u00fcr Ende 2027 geforderten Fl\u00e4chenanteil von 1,8 Prozent der Landesfl\u00e4che f\u00fcr die Windenergienutzung planerisch bereitzustellen.<br \/>\n&#8222;Dazu tr\u00e4gt Mittelhessen \u00fcbrigens einen gro\u00dfen Teil bei, weil die Regionalversammlung beschlossen hatte, mit dem Teilregionalplan Energie 2,2 Prozent der Regionsfl\u00e4che als m\u00f6gliche Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie auszuweisen.&#8220; Die Festlegungen des Regionalplans beeinflussen in erster Linie die 101 St\u00e4dte und Gemeinden sowie Fachbeh\u00f6rden bei ihren Planungen und Vorhaben. Dabei ist zwischen &#8222;Zielen&#8220; und &#8222;Grunds\u00e4tzen&#8220; zu unterscheiden.<br \/>\nZiele&#8220; l\u00f6sen eine strikte Beachtenspflicht aus, k\u00f6nnen aber in einem engen Rahmen konkretisiert werden. Dagegen sind &#8222;Grunds\u00e4tze&#8220; in Planungs- und Zulassungsverfahren lediglich zu ber\u00fccksichtigen. Sofern gewichtige Gr\u00fcnde vorliegen, d\u00fcrfen sie im Zuge einer Abw\u00e4gung \u00fcberwunden werden. Das bedeutet, dass in begr\u00fcndeten F\u00e4llen von der mit dem Grundsatz verbundenen Intention des Regionalplans abgewichen werden kann.<br \/>\nEine strikt einzuhaltende Vorgabe ist insbesondere der je Kommune festgelegte maximale Wohnsiedlungs- und Gewerbefl\u00e4chenbedarf. Allerdings gibt es, im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung, keine Verpflichtung, diesen Bedarf w\u00e4hrend der Laufzeit des Regionalplans vollst\u00e4ndig auszusch\u00f6pfen.<br \/>\nDort und bei anderen Festlegungen ist der Regionalplan also nur eine &#8222;Angebotsplanung&#8220;. Um den Kommunen Spielraum f\u00fcr ihre Entwicklung zu geben, werden in der Regionalplankarte deutlich mehr Gebiete festgelegt, die f\u00fcr eine Entwicklung von wohnbaulicher oder gewerblicher Nutzung in Frage kommen, als in der Summe der maximale Bedarf zul\u00e4sst.<br \/>\nMit seinen Vorranggebietsfestlegungen f\u00fcr Raumnutzungen und -funktionen im Freiraum schlie\u00dft der Regionalplan allerdings auch entgegenstehende Nutzungen aus. Das betrifft zum Beispiel die Vorranggebiete f\u00fcr Landwirtschaft, f\u00fcr Natur und Landschaft und f\u00fcr vorbeugenden Hochwasserschutz oder die Vorranggebiete Regionaler Gr\u00fcnzug. Das bedeutet, dass in diesen Vorranggebieten, die die Wirkung von Zielen haben, beispielsweise eine Siedlungsentwicklung oder auch der Abbau von Rohstoffen nicht zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p>* pm: Regierungspr\u00e4sidium Gie\u00dfen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wichtige Beschl\u00fcsse f\u00fcr die Entwicklung der Region hat die Regionalversammlung Mittelhessen (RVM) in Wetzlar gefasst. 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