{"id":12999,"date":"2023-06-23T17:48:11","date_gmt":"2023-06-23T15:48:11","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=12999"},"modified":"2023-06-24T11:22:59","modified_gmt":"2023-06-24T09:22:59","slug":"huschen-und-vertuschen-hu-kritisiert-undemokratische-eile-bei-gesetzesaenderung","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=12999","title":{"rendered":"Huschen und vertuschen: HU kritisiert undemokratische Eile bei Gesetzes\u00e4nderung"},"content":{"rendered":"<p>In einem Offenen Brief wendet sich die Humanistische Union (HU) an den Hessischen Landtag. Darin kritisiert sie das Schnellverfahren zur Ab\u00e4nderung des HSOG.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nam Donnerstag (29. Juni) sollen die Abgeordneten des Hessischen Landtages, \u00fcber den \u00c4nderungsantrag der Fraktionen CDU und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen zum Entwurf f\u00fcr ein Gesetz zur \u00c4nderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei in der dritten Lesung abstimmen. Die B\u00fcrgerrechtsorganisation h\u00e4lt dieses Schnellverfahren bei einer so wichtigen \u00c4nderung des Hessischen Gesetzes \u00fcber die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) f\u00fcr undemokratisch und den Gesetzgebungsprozess f\u00fcr intransparent. Eine Beteiligung der Zivilgesellschaft zum \u00c4nderungsantrag der Regierungsfraktionen wird damit n\u00e4mlich verunm\u00f6glicht.<br \/>\nDer neue \u00c4nderungsantrag von CDU und Gr\u00fcnen befasst sich vor allem mit einer \u00c4nderung des verfassungswidrigen Paragraphen 25a des HSOG. Der neue \u00c4nderungsantrag soll den alten \u00a725a durch einen neuen ersetzen. Darin geht es um die automatisierte Anwendung der Datenanalyse von HessenDATA und das Zusammenf\u00fcgen verschiedener Datent\u00f6pfe.<br \/>\nBeim kurzfristig eingereichten \u00c4nderungsantrag geht es also nicht nur um Formalit\u00e4ten oder Kleinigkeiten, sondern um Fragen des Datenschutzes und des Polizeirechts. Kurz gesagt handelt es sich um Angelegenheiten, die der \u00f6ffentlichen Debatte bed\u00fcrfen \u2013 und zwar nicht nur des Landtags, sondern auch der breiten \u00d6ffentlichkeit, der Medien und zivilgesellschaftlicher Organisationen \u2013, wenn man den Begriff Demokratie ernster nehmen m\u00f6chte. Denn es geht um b\u00fcrgerrechtliche Fragen, die kontrovers diskutiert werden m\u00fcssten.<br \/>\nDie \u00f6ffentliche Beteiligung fordert der HU-Bundesvorstand (HU) in Berlin auch deswwegen ein, weil seine beiden Marburger Mitglieder Tronje D\u00f6hmer und Franz-Josef Hanke vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe erfolgreich gegen die Regelungen des HSOG zu HessenDATA geklagt haben. Das Karlsruher Gericht hatte dem Land Hessen daraufhin eine \u00c4nderung dieses Paragraphen bis Ende September 2023 aufgetragen. Die beiden Beschwerdef\u00fchrer aus der HU sowie die weiteren Verfahrensbeteiligten erwarten vom Land Hessen eine Gesetzes\u00e4nderung, die ihren berechtigten Besorgnissen in ausreichender Weise Rechnung tr\u00e4gt.<br \/>\nIhre Beteiligung wird jedoch durch den straffen Zeitplan verhindert. Der urspr\u00fcngliche Gesetzentwurf wurde zwar schon im M\u00e4rz 2022 eingereicht. Nachdem aber nur einen Monat sp\u00e4ter das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsschutzgesetz in Bayern kassiert hatte, wurde auch klar, dass Teile des HSOG verfassungswidrig sind. Im M\u00e4rz 2023 wurden daraufhin \u00c4nderungsantr\u00e4ge eingereicht, und es fand abermals eine Anh\u00f6rung statt, die inzwischen vom Innenausschuss ausgewertet wurde.<br \/>\nDort k\u00fcndigten Abgeordnete der Fraktionen CDU und Die Gr\u00fcnen an, bez\u00fcglich HessenDATA einen \u00c4nderungsantrag einzubringen. Dieser \u00c4nderungsantrag liegt dem Landtag jedoch erst seit Dienstag (20. Juni) vor. \u00d6ffentlich war die Drucksache &#8222;20\/11235&#8220; am Freitag (23. Juni) noch nicht einsehbar.<br \/>\nTrotz dieser Kurzfristigkeit sollen am Dienstag (27. Juni) die zweite und am Donnerstag (29. Juni) die dritte Lesung im Hessischen Landtag zum Gesetzentwurf (LT-Drs. 20\/8129) und dem dazugeh\u00f6rigen \u00c4nderungsantrag stattfinden. In einem solchen Schnelldurchlauf werden zivilgesellschaftliche Organisationen und die hessischen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger vom Gesetzgebungsprozess ausgeschlossen. Denn in Anbetracht der wenigen verbleibenden Tage und der Komplexit\u00e4t sowohl des \u00c4nderungsantrags der Regierungsfraktionen als auch der Drucksachen, auf die darin Bezug genommen wird, wird es weder m\u00f6glich sein, in der au\u00dferparlamentarischen \u00d6ffentlichkeit den Antrag zu diskutieren, noch werden fundierte gutachterliche Stellungnahmen von B\u00fcrgerrechtsorganisationen wie uns rechtzeitig m\u00f6glich sein.<br \/>\nDer au\u00dferparlamentarischen \u00d6ffentlichkeit fehlt damit in einem solchen Verfahren die M\u00f6glichkeit, sich differenziert zum \u00c4nderungsantrag zu \u00e4u\u00dfern. Die Kurzfristigkeit unterminiert somit das Transparenzgebot und erschwert eine demokratische Debatte enorm.<br \/>\nIn der Tat ist in der Gesch\u00e4ftsordnung des Hessischen Landtages eine Anh\u00f6rung oder Beteiligung von Interessensverb\u00e4nden oder B\u00fcrgerrechtsorganisationen nicht schriftlich verordnet \u2013 anders als dies etwa beim Bundestag der Fall ist. Daher bleibt zivilgesellschaftlichen Organisationen in Bezug auf den Hessischen Landtag auch keine M\u00f6glichkeit der formalen Beschwerde angesichts dieses Schnellverfahrens. Gleichwohl ist die Humanistische Union \u00fcber diesen Ablauf emp\u00f6rt.<br \/>\n&#8222;Wir sind der Meinung, dass ein Gesetzgebungsverfahren, das als demokratisch gelten soll, so nicht ordnungsgem\u00e4\u00df sein sollte&#8220;, erkl\u00e4rte der HU-Bundesvorstand in seinem Offenen Brief. &#8222;Daher fordern wir den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung erstens dazu auf, k\u00fcnftig bei Gesetzgebungsverfahren die Zivilgesellschaft nicht mehr durch Zeitmangel auszuschlie\u00dfen, sondern sich demokratischen Debatten zu stellen. Zweitens fordern wir den Hessischen Landtag dazu auf, wenigstens die gutachterlichen Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren generell zu ver\u00f6ffentlichen und damit das Transparenzgebot zu erf\u00fcllen.&#8220;<\/p>\n<p>* pm: Humanistische Union, Berlin<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem Offenen Brief wendet sich die Humanistische Union (HU) an den Hessischen Landtag. 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