{"id":12157,"date":"2023-03-16T13:47:33","date_gmt":"2023-03-16T12:47:33","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=12157"},"modified":"2023-03-16T13:47:33","modified_gmt":"2023-03-16T12:47:33","slug":"geprueft-und-genehmigt-rp-kritisiert-spenden-des-landkreises","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=12157","title":{"rendered":"Gepr\u00fcft und genehmigt: RP kritisiert Spenden des Landkreises"},"content":{"rendered":"<p>Der RP Gie\u00dfen hat den Haushalt des Landkreises Marburg-Biedenkopf f\u00fcr 2023 genehmigt. Er verf\u00fcgt \u00fcber eine ausreichend hohe R\u00fccklage und liquide Mittel zur Kompensation. <!--more--><br \/>\nDas Regierungspr\u00e4sidium (RP) Gie\u00dfen hat den Kreishaushalt des Landkreises Marburg-Biedenkopf f\u00fcr das Haushaltsjahr 2023 genehmigt. Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt sind zwar jahresbezogen nicht ausgeglichen. Der Landkreis verf\u00fcgt allerdings \u00fcber eine ausreichend hohe R\u00fccklage und \u00fcber liquide Mittel zur Kompensation. Deshalb besteht &#8211; wie auch in den vergangenen Jahren &#8211; keine Notwendigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.<br \/>\nWegen eines umfangreichen Investitionsprogramms f\u00fcr die Jahre 2021 bis 2026 steigt die Nettoneuverschuldung des Landkreises im Jahr 2023 um 14,5 Millionen Euro vornehmlich, um damit Schulen zu sanieren. Auch dabei bewegt sich der Landkreis in dem mit der Finanzaufsicht abgestimmten Rahmen. Trotz einer Erh\u00f6hung des Stellenplans und damit einhergehenden Steigerungen der Personalkosten besteht im Rahmen der Haushaltsgenehmigung keine Notwendigkeit f\u00fcr personalwirtschaftliche Auflagen.<br \/>\nDer Landkreis hat aus Sicht des RP Gie\u00dfen den Stellenbedarf nachvollziehbar dargestellt. Die Hebes\u00e4tze der Kreis- und Schulumlage bleiben unver\u00e4ndert. Auf eine zus\u00e4tzliche Belastung der kreisangeh\u00f6rigen Kommunen wird damit trotz nicht ausgeglichenem Finanzhaushalt verzichtet.<br \/>\nDer Haushalt des Landkreises erf\u00fcllt insgesamt die aufsichtsrechtlichen Vorgaben f\u00fcr das Genehmigungsverfahren des Haushalts f\u00fcr das laufende Jahr. Nur eine Spende ist aufsichtsrechtlich nicht akzeptabel. Die au\u00dferhalb des Haushalts 2023 durch den Kreistag im Februar beschlossene Spende zugunsten der Erdbebenopfer in der T\u00fcrkei und Syrien kann aufsichtsbeh\u00f6rdlich nicht akzeptiert werden.<br \/>\nDer Kreistag hatte am Freitag (10. Februar) den Kreisausschuss beauftragt, &#8222;aus den Verbesserungen des Jahresabschlusses 2022 eine au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Spende von 20.000 ? zur Verf\u00fcgung zu stellen&#8220;. Die Spende soll nach Ablauf der vorl\u00e4ufigen Haushaltsf\u00fchrung einer in Marburg ans\u00e4ssigen Hilfsorganisation zukommen.<br \/>\nDer Landkreis bewegt sich mit dieser freiwilligen Leistung nach \u00dcberzeugung des RP Gie\u00dfen au\u00dferhalb seiner sogenannten &#8222;Verbandskompetenz&#8220; und w\u00fcrde die Finanzmittel demzufolge unrechtm\u00e4\u00dfig auszahlen. Die Verbandskompetenz beschr\u00e4nkt das Handeln der Landkreise n\u00e4mlich auf die Angelegenheiten der \u00f6rtlichen Gemeinschaft. So ist es in der Hessischen Landkreisordnung (HKO) festgelegt. Diese Angelegenheiten sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diejenigen Bed\u00fcrfnisse und Interessen, die in der \u00f6rtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf die sie einen spezifischen Bezug haben, die also das Zusammenleben und Wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen.<br \/>\n&#8222;Das Regierungspr\u00e4sidium Gie\u00dfen hat volles Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Anliegen der Kreistagsmitglieder und das Bed\u00fcrfnis, den Opfern der Erbebenkatastrophe in der T\u00fcrkei und in Syrien zu helfen und die Not der Betroffenen durch ihren Beitrag lindern zu wollen&#8220;, betonte Regierungsvizepr\u00e4sident Martin R\u00f6\u00dfler. Dabei sei jedoch keine moralische Bewertung gefordert, sondern eine rein aufsichtsrechtliche. &#8222;Es fehlt schlicht die Legitimation, hierf\u00fcr die Finanzmittel einzusetzen, die dem Landkreis zur Aufgabenerf\u00fcllung zur Verf\u00fcgung stehen.&#8220;<br \/>\nDazu z\u00e4hlt er etwa Stra\u00dfen- und Schulbau oder soziale Ausgaben. Das Regierungspr\u00e4sidium empfiehlt daher, rechtskonforme Wege f\u00fcr das Anliegen der Kreistagsmitglieder zu w\u00e4hlen beispielsweise durch eine private Spendensammlung.<\/p>\n<p>* pm: Regierungspr\u00e4sidium Gie\u00dfen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der RP Gie\u00dfen hat den Haushalt des Landkreises Marburg-Biedenkopf f\u00fcr 2023 genehmigt. 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