{"id":11983,"date":"2023-02-22T12:09:06","date_gmt":"2023-02-22T11:09:06","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=11983"},"modified":"2023-02-22T12:09:06","modified_gmt":"2023-02-22T11:09:06","slug":"naechste-generation-bewerbungen-zum-schoeffenamt-gesucht","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=11983","title":{"rendered":"N\u00e4chste Generation: Bewerbungen zum Sch\u00f6ffenamt gesucht"},"content":{"rendered":"<p>Zu Bewerbungen bei der Sch\u00f6ffenwahl 2023 ruft die Stadt Marburg auf. Interessierte k\u00f6nnen sich als ehrenamtliche Richter bewerben. <!--more--><br \/>\nF\u00fcr das verantwortungsvolle Sch\u00f6ffenamt k\u00f6nnen sich derzeit bundesweit Menschen zwischen 25 und 69 Jahren bewerben. Sie wirken gleichberechtigt mit Berufsrichtern an der Urteilsfindung im Gericht mit. Auch in der Stadt Marburg werden Personen gesucht, die sich f\u00fcr die Amtszeit 2024 bis 2028 zur Wahl stellen.<br \/>\nSie nehmen eine wichtige Rolle in der deutschen Rechtsprechung ein: Jugendsch\u00f6ffinnen und Sch\u00f6ffen sind gleichberechtigt mit Berufsrichtern und werden in Strafsachen vor den deutschen Gerichten beteiligt.<br \/>\nVor Gericht stehen neben den Berufsrichtern jeweils zwei Sch\u00f6ffinnen oder Sch\u00f6ffen. F\u00fcr jede Verurteilung und jedes Strafma\u00df ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Sch\u00f6ff*innen kann daher niemand verurteilt werden.<br \/>\nSch\u00f6ffinnen und Sch\u00f6ffen sind M\u00e4nner und Frauen ohne juristische Ausbildung. Sie werden f\u00fcr eine Amtszeit vom Sch\u00f6ffenwahlausschuss beim Amtsgericht gew\u00e4hlt. In diesem Halbjahr steht nun die Erstellung einer Vorschlagsliste an, die die Stadtverordnetenversammlung (StVV) beziehungsweise der Jugendhilfeausschuss verabschieden.<br \/>\nDie Stadtverordnetenversammlung sowie der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Personen vor wie gesucht werden. Aus diesen Vorschl\u00e4gen w\u00e4hlt der Sch\u00f6ffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahresh\u00e4lfte 2023 die Haupt- und Ersatzsch\u00f6ffen.<br \/>\nDie Stadt Marburg sucht Bewerbungen sowohl f\u00fcr die Sch\u00f6ffenwahl als auch die Jugendsch\u00f6ffenwahl. Wie viele Kandidierende auf den Listen stehen sollen, bestimmt der Pr\u00e4sident des Landgerichts.<br \/>\nDie endg\u00fcltige Zahl wird in den kommenden Wochen bekannt gegeben. In der vergangenen Amtsperiode wurden insgesamt 70 (Jugend-)sch\u00f6ff*innen gew\u00e4hlt. F\u00fcr die Bewerbung gibt es einige Voraussetzungen: Alle Bewerberinnen und Bewerber m\u00fcssen deutsche Staatsangeh\u00f6rige sein, in Marburg wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und h\u00f6chstens 69 Jahre alt sein. Wichtig ist auch, die deutsche Sprache ausreichend zu beherrschen.<br \/>\nUm die Aufgaben vor den Gerichten \u00fcbernehmen zu k\u00f6nnen, sollten Bewerberinnen und Bewerber \u00fcber soziale Kompetenzen verf\u00fcgen, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis haben. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter m\u00fcssen Beweise w\u00fcrdigen. Das bedeutet, sie m\u00fcssen aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden die Wahrscheinlichkeit ableiten k\u00f6nnen, ob sich ein bestimmtes Geschehen &#8211; wie in der Anklage behauptet &#8211; ereignet hat oder nicht.<br \/>\nDas verantwortungsvolle Sch\u00f6ffenamt verlangt in hohem Ma\u00dfe Unparteilichkeit, Selbst\u00e4ndigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und &#8211; wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes &#8211; gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse jeglicher Art sind f\u00fcr das Amt nicht erforderlich.<br \/>\nSch\u00f6ffinnen und Sch\u00f6ffen m\u00fcssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, \u00fcber Rechte und Pflichten informiert sein und sich \u00fcber die Ursachen von Kriminalit\u00e4t und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Voraussetzung ist au\u00dferdem die Bereitschaft, Zeit zu investieren, um sich \u00fcber ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsm\u00f6glichkeiten weiterzubilden.<br \/>\nWer zum Richten \u00fcber Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein f\u00fcr den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivit\u00e4t und Unvoreingenommenheit m\u00fcssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der oder die Angeklagte aufgrund seines oder ihres Verhaltens beziehungsweise der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die \u00f6ffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.<br \/>\nIn der Beratung mit den Berufsrichtern m\u00fcssen Sch\u00f6ffinnen und Sch\u00f6ffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten k\u00f6nnen, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten \u00fcberzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu.<br \/>\nSie m\u00fcssen sich verst\u00e4ndlich ausdr\u00fccken, auf den oder die Angeklagte wie andere Prozessbeteiligte eingehen k\u00f6nnen und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogf\u00e4higkeit abverlangt.<br \/>\nDie Lebenserfahrung, die sie mitbringen m\u00fcssen, k\u00f6nnen sie aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement gewonnen haben. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Sch\u00f6ffinnen und Sch\u00f6ffen in Jugendstrafsachen sollen \u00fcber besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verf\u00fcgen.<br \/>\nAusgeschlossen von der Wahl sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat gef\u00fchrt wird, die zum Verlust der \u00dcbernahme von \u00f6ffentlichen \u00c4mtern f\u00fchren kann. Auch hauptamtlich in oder f\u00fcr die Justiz T\u00e4tige (Richter*innen, Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte, Polizeivollzugsbeamte, Bew\u00e4hrungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und Religionsdiener sollen nicht zu Sch\u00f6ffinnen oder Sch\u00f6ffen gew\u00e4hlt werden. Wer die pers\u00f6nliche Verantwortung f\u00fcr eine mehrj\u00e4hrige Freiheitsstrafe, f\u00fcr die Versagung von Bew\u00e4hrung oder f\u00fcr einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht \u00fcbernehmen kann, sollte das Sch\u00f6ffamt nicht anstreben.<br \/>\nDer Magistrat ruft alle Marburger B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die in den kommenden f\u00fcnf Jahren verantwortlich in Straf- und Jugendstrafsachen mitentscheiden wollen, dazu auf, sich zu bewerben. Die Bewerbung muss den Familien- und Geburtsnamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, den ausge\u00fcbten Beruf, die Wohnanschrift in Marburg, und f\u00fcr R\u00fcckfragen auch die E-Mail-Adresse und Telefonnummer enthalten sowie bei Jugendsch\u00f6ff*innen Angaben \u00fcber die erzieherische Bef\u00e4higung und Erfahrungen in der Jugenderziehung.<br \/>\nEine Bewerbung f\u00fcr das Sch\u00f6ffenamt in allgemeinen Strafsachen k\u00f6nnen Interessierte bis Samstag ( 12. Mai) online unter <a href=\"http:\/\/marburg.de\/schoeffenwahl\">marburg.de\/schoeffenwahl<\/a> einreichen. Weitere Informationen gibt es auch im Fachdienst Unterst\u00fctzung kommunaler Gremien unter der E-Mail-adresse gremien@marburg-stadt.de oder der Telefonnummer 06421\/201-2218.<br \/>\nBewerbungen als Jugendsch\u00f6ffen k\u00f6nnen Interessierte bis Montag (17. April) per E-Mail an Jugendhilfeausschuss@marburg-stadt.de oder schriftlich an das Jugendamt der Universit\u00e4tsstadt Marburg in der Friedrichstra\u00dfe 36 einreichen. Weitere Informationen gibt es auch im Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste per Telefon unter 06421\/201-5100.<\/p>\n<p>* pm: Stadt Marburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu Bewerbungen bei der Sch\u00f6ffenwahl 2023 ruft die Stadt Marburg auf. 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