{"id":11513,"date":"2022-12-23T14:47:47","date_gmt":"2022-12-23T13:47:47","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=11513"},"modified":"2022-12-23T14:47:47","modified_gmt":"2022-12-23T13:47:47","slug":"bald-bekommen-kjc-informiert-ueber-buergergeld","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=11513","title":{"rendered":"Bald bekommen: KJC informiert \u00fcber B\u00fcrgergeld"},"content":{"rendered":"<p>Das KreisJobCenter informiert \u00fcber B\u00fcrgergeld. Die \u00c4nderungen treten ab Januar in Kraft. <!--more--><br \/>\nAb 1. Januar 2023 greifen die neuen Regelungen des B\u00fcrgergelds. \u00dcber \u00c4nderungen f\u00fcr die Leistungsbeziehenden und -berechtigten informiert das KreisJobCenter (KJC) Marburg-Biedenkopf. Dort bereiten sich die Mitarbeitenden intensiv auf die Einf\u00fchrung des B\u00fcrgergelds vor.<br \/>\n&#8222;Wir sind froh, dass die langwierigen Debatten zum Abschluss gekommen sind&#8220;, erl\u00e4uterte der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow die Entwicklung des B\u00fcrgergelds. &#8222;F\u00fcr die Kolleginnen und Kollegen im Jobcenter waren die schiefen Negativ-Bilder in der politischen Debatte eine echte Belastung. Es ist nicht so, dass die Jobcenter nur mit Zwang, Sanktionen und Standardma\u00dfnahmen F\u00e4lle abarbeiten und das B\u00fcrgergeld die L\u00f6sung ist, damit sich der angebliche Missstand \u00e4ndert.&#8220;<br \/>\nVielmehr lie\u00dfen sich die Fallmanagerinnen und Fallmanager schon immer in ihrer Arbeit von Zutrauen in die Menschen und Wertsch\u00e4tzung leiten und seien als Partnerinnen und Partner der Menschen kreativ und innovativ gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden auf der Suche nach passgenauen L\u00f6sungen. &#8222;Auch die sogenannten Ma\u00dfnahmen sind l\u00e4ngst hochdifferenzierte Coaching- und Qualifizierungsangebote, die das Ziel haben, Talente und Interessen der Teilnehmenden zu f\u00f6rdern&#8220;, erl\u00e4uterte Zachow. &#8222;Auch zielen sie auf Bildung und nachhaltige Arbeitsmarktintegration ab und bieten in vielen F\u00e4llen zudem noch psychologische Hilfe durch geschulte Fachkr\u00e4fte.&#8220;<br \/>\nDurch das B\u00fcrgergeld werde sich f\u00fcr die praktische Arbeit wenig \u00e4ndern. &#8222;Gleichzeitig werden jetzt mit verbesserten Bedingungen f\u00fcr Sozialarbeit oder Weiterbildung viele lang geforderte Verbesserungen Wirklichkeit&#8220;, sagte Zachow.<br \/>\nDas KJC bereitet sich bereits seit der Vorlage des Referentenentwurfs zum B\u00fcrgergeldgesetz im August 2022 vor. Anfang Dezember informierten sich alle Mitarbeitenden \u00fcber die Neuregelungen und vertieften die Inhalte speziell f\u00fcr das Fallmanagement in weiteren Schulungen. Mitte Dezember informierten die Mitarbeitenden 6.566 Bedarfsgemeinschaften und die leistungsberechtigten Menschen \u00fcber die anstehenden Neuerungen.<br \/>\nDerzeit werden die Informationen auf der Homepage aktualisiert. Das KJC bereitet zudem die technische Umstellung des Verfahrens vor.<br \/>\nDer Fokus liegt wegen der knappen Zeit bis zur Einf\u00fchrung des B\u00fcrgergelds auf der technischen und rechtlichen Einf\u00fchrung. Die &#8211; mit der Einf\u00fchrung des B\u00fcrgergelds erh\u00f6hten &#8211; Regels\u00e4tze werden p\u00fcnktlich zum Jahreswechsel ausgezahlt.<br \/>\nWegen der K\u00fcrze der verbleibenden Zeit bis zur Einf\u00fchrung treten die unterschiedlichen Neuerungen zeitlich versetzt in Kraft. So erh\u00f6hen sich ab dem 1. Januar 2023 zun\u00e4chst die Regels\u00e4tze. Zeitgleich wird das Sanktionsmoratorium aufgehoben.<br \/>\nDas Sanktionsmoratorium setzte die Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen &#8211; wie beispielsweise der Ablehnung eines Arbeitsangebots oder Abbruch einer Weiterbildungsma\u00dfnahme &#8211; bis zum 30. Juni 2023 aus. Nun m\u00fcssen die Jobcenter im Falle von Pflichtverletzungen der Leistungserhaltenden ab Januar wieder Leistungsminderungen aussprechen.<br \/>\nBei einem Meldevers\u00e4umnis liegt die Minderung bei 10 Prozent. Bei den anderen Pflichtverletzungen sind sie gestaffelt: Beim ersten Versto\u00df liegen sie bei 10 Prozent f\u00fcr einen Monat, 20 Prozent f\u00fcr zwei Monate beim wiederholten Versto\u00df sowie 30 Prozent f\u00fcr drei Monate bei einem weiteren Versto\u00df.<br \/>\nDie Aufhebung des Sanktionsmoratoriums sieht Zachow positiv: &#8222;Sanktionen spielen im Alltag eine weitaus geringere Rolle als unterstellt. Vor allem Sanktionen &#8211; etwa f\u00fcr Nichtteilnahme an Ma\u00dfnahmen zur Qualifizierung &#8211;<br \/>\nwerden nur selten verh\u00e4ngt, weil die Mitarbeitenden des Jobcenters versuchen, f\u00fcr jede Kundin und jeden Kunden auch Angebote zu schaffen, an denen er oder sie auch motiviert teilnimmt.&#8220;<br \/>\nAber in den ersten Monaten im Leistungsbezug sei es wichtig, dass die Kundinnen und Kunden aktiv mitwirkten etwa durch die Teilnahme an Beratungsterminen. &#8222;Gerade in den ersten Monaten nach Eintritt in den Leistungsbezug ist die Chancen auf wirkungsvolle Vermittlungserfolge am gr\u00f6\u00dften&#8220;, meinte Zachow. &#8222;Und da sind die &#8222;kleinen&#8220; Sanktionen f\u00fcr Meldeverst\u00f6\u00dfe und dergleichen oft hilfreich, weil sie rechtsverbindlich deutlich machen, wie wichtig die Mitwirkung in der ersten Phase ist.&#8220;<br \/>\nWeitere Neuerungen, die insbesondere die Beratungs- und Vermittlungsarbeit in Arbeit regeln, treten am 1. Juli 2023 in Kraft. Au\u00dferdem erhalten leistungsberechtigte Menschen, die an beruflichen Qualifizierungen teilnehmen, einen Zuschuss von 75 Euro im Monat. Wenn diese Ma\u00dfnahmen zu einem anerkannten Berufsabschluss f\u00fchren, betr\u00e4gt der Zuschuss sogar 150 Euro monatlich.<br \/>\nF\u00fcr den Erhalt des B\u00fcrgergelds ist kein neuer Antrag notwendig. Wer \u00fcber den Jahreswechsel hinaus Leistungen des KJC bezieht, bekommt automatisch den h\u00f6heren Regelsatz.<br \/>\nDer Regelsatz erh\u00f6ht sich f\u00fcr Alleinstehende auf 502 Euro, f\u00fcr Paare je Partner auf 451 Euro. F\u00fcr nicht-erwerbst\u00e4tige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro. F\u00fcr Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, f\u00fcr Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und f\u00fcr Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.<br \/>\nAu\u00dferdem m\u00fcssen durch die neu eingef\u00fchrte Bagatellgrenze Betr\u00e4ge bis zur H\u00f6he von 50 Euro nicht mehr zur\u00fcckgefordert werden. Auch die H\u00f6he des sogenannten &#8222;Schonverm\u00f6gens&#8220; wird aufgestockt.<br \/>\nDas Schonverm\u00f6gen ist ein Freibetrag, den Leistungsbeziehende besitzen d\u00fcrfen, ohne dass ihre Leistungen gemindert werden. K\u00fcnftig betr\u00e4gt das Schonverm\u00f6gen im ersten Jahr des Leistungsbezugs 40.000 Euro f\u00fcr das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, f\u00fcr jede weitere Person 15.000 Euro.<br \/>\nEbenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die Wohnungsmieten in voller H\u00f6he \u00fcbernommen. Die Heizkosten werden in angemessener H\u00f6he \u00fcbernommen. Nach Ablauf dieses Jahres pr\u00fcft das Jobcenter, ob die Unterkunft angemessen ist und verlangt gegebenenfalls auch den Umzug in eine g\u00fcnstigere Wohnung.<\/p>\n<p>* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das KreisJobCenter informiert \u00fcber B\u00fcrgergeld. 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